Was hat die Freie Universität Berlin nach dem Angriff am 17.10.2024 für die Sicherheit ihrer Mitglieder unternommen?
Die Hochschulleitung hat jeweils unverzüglich nach Bekanntwerden der Identität von Tatverdächtigen physischer Angriffe – und dies gilt auch für die vier eben erwähnten Personen – zum Schutz der angegriffenen Personen und der Mitglieder der Hochschule insgesamt Hausverbote für sämtliche Gebäude und Grundstücke der Hochschule ausgesprochen; diese wurden und werden, soweit zur Gefahrenabwehr erforderlich, jeweils nahtlos verlängert.