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Medienberichte zu möglichen Ausweisungen

Medienberichten von Anfang April 2025 zufolge wollen die Behörden einen US- und drei EU-Bürger*innen aus Deutschland ausweisen. Die vier Personen sollen demnach an mehreren pro-palästinensischen Protesten teilgenommen haben – unter anderem an einer gewaltsamen Besetzung an der Freien Universität Berlin. Ihnen wird von den Behörden vorgeworfen, dabei Straftaten begangen zu haben. Die Freie Universität Berlin stellt dazu fest:

Am 17.10.2024 waren mindestens 40 Personen an einem gewaltsamen Angriff auf das Präsidiumsgebäude der Freien Universität beteiligt. Die Personen sind äußerst brutal aufgetreten und haben Mitarbeitende körperlich angegriffen und verbal bedroht. Die Mitarbeitenden berichten, dass sie in schwer verständlichem Englisch unter Androhung von Gewalt dazu aufgefordert wurden, ihre Büros zu verlassen. Personen, die dem nicht nachkamen, wurden körperlich attackiert.

Die Polizei wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des gewaltsamen Angriffs gerufen. Die ersten Polizeikräfte trafen nach etwa zehn Minuten ein.

Ein Großteil der Angreifer*innen verließ das Haus, als die Polizei eintraf. Die Polizei hatte mehrere Personen festgenommen, die mutmaßlich an dem Eindringen ins Präsidium beteiligt gewesen sind. Darunter befanden sich keine Studierenden der Freien Universität Berlin. 

Weitere Informationen: https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2024/fup_24_206-versuchte-besetzung/index.html

Die Hochschulleitung hat jeweils unverzüglich nach Bekanntwerden der Identität von Tatverdächtigen physischer Angriffe – und dies gilt auch für die vier eben erwähnten Personen – zum Schutz der angegriffenen Personen und der Mitglieder der Hochschule insgesamt Hausverbote für sämtliche Gebäude und Grundstücke der Hochschule ausgesprochen; diese wurden und werden, soweit zur Gefahrenabwehr erforderlich, jeweils nahtlos verlängert.

Viele Straftatbestände, die im Rahmen von Demonstrationen oder Besetzungen verwirklicht werden könnten, können von den Strafverfolgungsbehörden auch von Amts wegen verfolgt werden, insbesondere wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In solchen Fällen erfolgt die Strafverfolgung dann unabhängig davon, ob die Freie Universität Berlin einen Strafantrag stellt.

Die Freie Universität hat keine Kenntnis über konkrete aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen Personen oder gar Studierende, die an Protestaktionen an der Freien Universität Berlin teilgenommen haben sollen. Die Freie Universität war und ist in solchen Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich allein der jeweils zuständigen Ausländerbehörde fallen, nicht involviert.

Die vier Personen, die in Medienberichten teils namentlich genannt werden, sind und waren auch zum Tatzeitpunkt nicht an der Freien Universität Berlin immatrikuliert.

Die Freie Universität Berlin setzt sich für die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedlichen Protest ein, soweit diese im Einklang mit geltendem Recht stehen. Universitäten sind Orte einer offenen und demokratischen Diskussionskultur. Werden Universitäten auch zu Protesträumen, dann sollte das gemeinsame Ziel darin bestehen, diese in einen konstruktiven und respektvollen Dialog zu überführen. In diesem grundsätzlichen Verständnis ist ein sachlich geführter, differenzierter und auch kritischer Diskurs möglich. Die Normen und Regeln, die den Rahmen einer gemeinsamen Kommunikation bilden, setzen die Anerkennung anderer Standpunkte voraus; Hassrede und jede Form der Diskriminierung sind entschieden zurückzuweisen.

Die Universitätsleitung sieht es als ihre Aufgabe an, einen Raum für akademischen Austausch und Debatte zu fördern. Gleichzeitig ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zuständiger Behörden obliegt nicht der Universität.