Springe direkt zu Inhalt

Vorfall am 11. Juli 2024

Zu dem Vorfall am 11. Juli 2024 kam es im Rahmen eines bereits seit längerer Zeit terminierten Gesprächs des Präsidenten und Mitgliedern des Präsidiums mit den AStA vertretenden Personen. Das nicht-öffentliche Gespräch fand im Büro des Präsidenten statt. Die Vertretung des AStA hatte im Vorfeld auch angefragt, eine von einer Strafanzeige betroffene Person mitzubringen, das Präsidium hatte keine Einwände. Die Person war dem Präsidenten bisher namentlich nicht bekannt. Die Person beteiligte sich zunächst an dem Austausch mit dem AStA, fiel aber durch eine aggressive Gesprächsführung auf.

Die Person stand während des Gesprächs unvermittelt auf, nahm ein Mobilfunkgerät in die Hand und filmte, während sie den Präsidenten mit einer Flüssigkeit übergoss und ihn anschrie. Dieses Verhalten ist inakzeptabel, die Person wurde sofort des Gebäudes verwiesen.

Das Präsidium der Freien Universität geht auch nach Erklärung der anwesenden AStA-Vertretung davon aus, dass sie von dem Angriff der Person überrascht wurde und von der Absicht keine Kenntnis hatte.

Der Präsident und die anderen Teilnehmenden des Gesprächs blieben körperlich unverletzt, bei der Flüssigkeit handelte es sich mutmaßlich um Wasser.

Der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Günter M. Ziegler, betont: „Die Freie Universität Berlin muss ein Ort sein, an dem sich alle Studierenden und Mitarbeitenden, gleich welcher Herkunft oder Konfession, ohne Wenn und Aber, sicher fühlen können. Die Freie Universität wird auch weiter den Dialog suchen und Dialoge vermitteln. Das ist ihre Aufgabe. Nicht möglich sind Dialoge mit Personen, die Gewalt anwenden sowie Gewalt und Angriffe auf dem Campus oder gegen Mitglieder der Universität gutheißen und sich nicht davon distanzieren, die der Maxime der Freien Universität Berlin, den bewährten Prinzipien einer respektvollen, dialogorientierten und verantwortungsbewussten Diskussionskultur nicht folgen.“

Die Freie Universität nimmt den Vorfall ernst. Rechtliche Schritte gegen die Person werden ergriffen, auch im Hinblick auf die Veröffentlichung und Verbreitung von herabwürdigenden Filmaufnahmen.