Dokumentation der Überprüfung von Vorwürfen gegen einen ehemaligen Wissenschaftler am Fachbereich Physik der Freien Universität Berlin
Die Freie Universität wurde im Januar 2017 über Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber einem Wissenschaftler an ihrem Fachbereich Physik informiert, der die Universität schließlich zum 1. November 2020 verlassen hat.
Sie dokumentiert an dieser Stelle nach Abschluss der Untersuchungen und des zugehörigen Verfahrens Antworten auf Fragen zu den Untersuchungen, zu dem festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhalten und zu den Konsequenzen, die dieses hatte. Diese Übersicht wird ggf. aktualisiert.
Es gab weitere Untersuchungen am Fachbereich Physik und an einer kooperierenden wissenschaftlichen Einrichtung, an denen der Wissenschaftler aufgrund einer gemeinsamen Berufung tätig war. Diese führten zur Rücknahme eines weiteren Artikels. In der Begründung der Rücknahme wurden Datenmanipulationen und somit wissenschaftliches Fehlverhalten eingeräumt.
An der Freien Universität erfolgte eine personalrechtliche Prüfung. Da es sich um eine Personalangelegenheit handelte, ist Vertraulichkeit zu beachten. Die oben genannten Artikel und die Tatsache, dass diese zurückgezogen wurden bzw. mit einem Erratum versehen wurde, können öffentlich abgerufen werden.
Der Wissenschaftler wurde im Wintersemester 2017/18 von seinem Fachbereich von der Betreuung von Abschlussarbeiten entbunden, und für die in seiner Arbeitsgruppe tätigen Mitarbeiter wurden alternative Betreuungsverhältnisse geschaffen.
Auf Anregung des Gerichts wurde im September 2020 ein Vergleich geschlossen. Das Gericht hatte zuvor erhebliche Zweifel dargelegt, ob der Entziehungsbescheid der gerichtlichen Prüfung standhalten werde. Dies begründete das Gericht damit, dass aus dortiger Sicht offen sei, ob die von der Freien Universität als Grundlage für die Entziehung angeführten Plagiatsstellen im Hinblick auf Qualität und Quantität die Entziehungsentscheidung rechtfertigen. Im Rahmen des Vergleichs verpflichtete sich der Wissenschaftler, aus der Freien Universität und dem dortigen Beamtenverhältnis auszuscheiden. Die Universität verpflichtete sich im Rahmen des Vergleichs, den Bescheid über die Entziehung des Doktorgrads aufzuheben.