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Teilnahme von Francesca Albanese an Völkerrechtstagung

Nein. Veranstalter ist die European Society of International Law (ESIL), Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Freien Universität organisieren die Tagung als Mitglieder der ESIL. Es handelt sich um eine renommierte jährliche international ausgerichtete wissenschaftliche Fachveranstaltung zu Themen des Völkerrechts.

Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes folgend – in diesem ist die Freiheit der Wissenschaft geregelt – entscheiden Forschende eigenständig über Themen, Formate und Gäste wissenschaftlicher Veranstaltungen.

Francesca Albanese ist Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten. Sie spricht auf Einladung einer Arbeitsgruppe („interest group“) der ESIL als Expertin für Völkerrecht im Rahmen des Vorprogramms der Tagung, um mit Wissenschaftler*innen über aktuelle Fragen des internationalen Rechts zu diskutieren. Das Vorprogramm der Tagung wird von den Arbeitsgruppen in eigener Verantwortung und unabhängig vom Hauptprogramm der Veranstaltung gestaltet. Im Vorprogramm finden Sitzungen von 20 Arbeitsgruppen statt, bei denen mehr als 60 Vortragende zu einer großen Bandbreite an Themen und Perspektiven sprechen.

Bei der diesjährigen Jahrestagung der European Society of International Law (ESIL) zum Thema „Reconstructing International Law“ blicken Forschende aus institutioneller, normativer, historischer und theoretischer Perspektive auf einen zukunftsorientierten Ansatz für das Völkerrecht. Auch kontroverse Perspektiven sind in diese wissenschaftlichen Ansichten einzubinden und sind Teil einer freien Wissenschaft gemäß Artikel 5 Abs. 3 GG. Die ESIL ist eine Vereinigung von Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen, Richter*innen und Studierenden aus dem Bereich des internationalen Rechts.

Eine Einladung zu einer wissenschaftlichen Veranstaltung bedeutet keine inhaltliche Zustimmung zu politischen Positionen, weder durch das Präsidium der Freien Universität Berlin, noch durch die lokalen Organisatoren. Wissenschaft lebt vom Austausch unterschiedlicher Positionen und kontroverser Argumente. Es ist Aufgabe von Universitäten, Räume für kritische Auseinandersetzung zu eröffnen und differenzierten Dialog zu ermöglichen.

Ja. Die Freie Universität Berlin ist – wie alle Hochschulen in Deutschland – gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes dem Prinzip der Wissenschaftsfreiheit und der Autonomie der Hochschullehre verpflichtet. Dazu gehört die Möglichkeit, strittige und umstrittene Themen wissenschaftlich zu erörtern.

Die Universität nimmt die öffentliche Debatte und die Kritik sehr ernst. Gleichwohl gilt: Wissenschaftliche Veranstaltungen dienen der kritischen Auseinandersetzung. Es ist Aufgabe der eingeladenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie des Fachpublikums, Argumente einzuordnen und über sie zu diskutieren.

Die Freie Universität Berlin als Institution äußert sich nicht zu allgemeinpolitischen Einzelfragen und nimmt keine institutionelle Bewertung von Aussagen vor, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung an der Freien Universität getätigt werden. 

Zur Policy zum Umgang mit politischen Aktionen und Protesten an der Freien Universität Berlin

Eine lebendige akademische Kultur erfordert, dass auch kontroverse Stimmen gehört und zur Diskussion gestellt werden können. Nur so können Forschende komplexe internationale Fragen differenziert einordnen und Studierende einüben, sich mit solchen Fragen wissenschaftlich auseinanderzusetzen.