Statement der Freien Universität zum Widerruf einer Raumvergabe
12.11.2025
Am 12. November 2025 wurde durch die Universitätsleitung die Raumzusage für eine Veranstaltung der studentischen Gruppe „Studis gegen Rechts“ zurückgezogen. Grund dafür: Bei der Anmeldung wurde von den Anmeldern nicht angegeben, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der es explizit um Aktionen gegen eine politische Partei gehen sollte. Eine solche Veranstaltung verstößt gegen die politische Neutralität einer Hochschule.
Die Veranstaltung war ursprünglich ohne diesen thematischen Schwerpunkt angemeldet und auf dieser Grundlage genehmigt worden. Erst später wurde deutlich, dass sie auf die Verhinderung der Gründung einer parteinahen Jugendorganisation abzielte.
Die Freie Universität Berlin ist als staatliche Einrichtung verpflichtet, das Neutralitätsgebot zu wahren. Dieses ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung und bedeutet, dass Universitäten keine parteipolitischen oder gegen Parteien gerichtete Aktivitäten unterstützen dürfen. Politische Diskussionen und kritische Auseinandersetzungen mit gesellschaftlichen Themen sind hingegen ausdrücklich erwünscht und unter klar festgelegten Regeln erlaubt.
Die Entscheidung richtet sich nicht gegen die Haltung der beteiligten Studierenden, sondern folgt der rechtlichen Verpflichtung der Universität, allen politischen Richtungen gegenüber neutral zu bleiben und damit den offenen, fairen und faktenbasierten Diskurs zu schützen, der für die Freie Universität Berlin als eine wertebasierte und demokratische Universität grundlegend ist, selbst wenn diese Werte nicht von allen politischen Akteuren unterstützt werden.
Es hat im Vorfeld Nachrichten durch Vertreter*innen der AfD gegeben. Diese Kontaktaufnahme hatte keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Universitätsleitung. Maßgeblich war allein die rechtliche Prüfung, nach der die geplante Veranstaltung einer parteipolitischen Aktion zuzuordnen war.
