Beauftragte Person für Diversität und Antidiskriminierung der Freien Universität Berlin im Amt
Dr. Carolin Loysa ist neue Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung der FU gemäß § 59a des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
Nr. 125/2025 vom 21.07.2025
Mit großer Freude teilt die Freie Universität Berlin mit, dass Dr. Carolin Loysa am 18. Juni 2025 vom Akademischen Senat offiziell als Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung der Freien Universität ernannt worden ist – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven, barrierearmen und chancengerechten Hochschule.
Die Freie Universität Berlin hat Dr. Carolin Loysa zur neuen Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung ernannt.
Bildquelle: Christian Demarco
Dr. Carolin Loysa ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich der Sozial- und Kulturanthropologie sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte am Lateinamerika-Institut. Sie lehrt und forscht an der Schnittstelle der Urbanen und Politischen Anthropologie, Migrationsforschung, der Affect Theory und Critical Whiteness Studies.
Das Amt der beauftragten Person für Diversität und Antidiskriminierung, das nun von ihr bekleidet wird, ist in § 59a des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) gesetzlich verankert. Das Gesetz verpflichtet die Hochschulen im Land Berlin dazu, die gleichberechtigte Teilhabe aller Universitätsmitglieder zu fördern, bestehende Barrieren abzubauen und darauf hinzuwirken, dass alle Mitglieder der Hochschule sich diskriminierungsfrei entfalten können und die ihrer Qualifikation entsprechend gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.
Die Ernennung der beauftragten Person erfolgt innerhalb der an der Freien Universität Berlin etablierten Strukturen im Bereich Diversity und Antidiskriminierung. Dabei kommt der vom Akademischen Senat ernannten Kommission für Diversity und Antidiskriminierung eine zentrale Rolle zu. An der Freien Universität Berlin unterstützt und berät diese die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung bei der Umsetzung der in der FU-Antidiskriminierungssatzung definierten Ziele. Die viertelparitätische Besetzung der Kommission soll sicherstellen, dass alle Mitgliedergruppen (Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung und Studierende) gleichberechtigt vertreten sind und ihre unterschiedlichen Perspektiven gleichermaßen in die Arbeit des Gremiums einbringen können.
Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine*n Vorsitzende*n, der*die zugleich das Amt der beauftragten Person für Diversität und Antidiskriminierung übernimmt und dem Akademischen Senat einmal jährlich über die Fortschritte in der Diversity-Arbeit an der Freien Universität Berlin berichtet. Die beauftragte Person unterzeichnet zudem eine Ehrenerklärung, in der sie sich verpflichtet, ihre Funktion gemäß dem an der Freien Universität Berlin verfolgten horizontalen und intersektionalen Diversity Ansatz wahrzunehmen – also alle Diversity-Dimensionen und ihre komplexen Verschränkungen zu berücksichtigen und damit alle diskriminierten Gruppen gleichermaßen zu schützen.
Detaillierte Informationen zu den Arbeitsstrukturen im Bereich Diversity und Antidiskriminierung an der Freien Universität finden Interessierte hier.
Weitere Informationen
- Antidiskriminierungssatzung der Freien Universität Berlin: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2024/ab032024.pdf
- Website der Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung: https://www.fu-berlin.de/sites/diversity/index.html
Kontakt
- Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung, Freie Universität Berlin, Tel.: +49 (0)30 838 62707, E-Mail: diversity@fu-berlin.de