Mobilitätszuschuss für die Teilnahme an BIP anderer Universitäten
Mobilitätszuschuss für Studierendenkurzzeitmobilität
Für den Auslandsaufenthalt sezt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:
Mobilitätsdauer | Mobilitätszuschuss |
Mögliche zusätzliche Zuschüsse |
Mögliche zusätzliche Zuschüsse für nachhaltiges Reisen |
5-14 Tage physische Mobilität | 79 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro | ggf. bis zu 6 zusätzliche Fördertage |
15-30 Tage physische Mobilität | 56 Euro pro Tag | ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro | ggf. bis zu 6 zusätzliche Fördertage |
* fewer opportunities / Teilnehmende mit geringeren Chancen sind:
- Studierende mit Kind/ern,
- Studierende mit Behinderung (ab GdB 20),
- Studierende mit chronischer Erkrankung,
- Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule),
- erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufend beschäftigt vor Beginn des Auslandsaufenthalts, monatliches Nettogehalt über 450€ und unter 850€, Tätigkeit pausiert im Ausland).
Sollten mehrere Zielgruppenmerkmale zutreffen (beispielweise Erstakademiker/in und erwerbstätige/r Studierende/r): der Aufstockungsbetrag kann nur für ein Zielgruppenmerkmal gezahlt werden, ist also nicht kombinierbar.
Für den Zeitraum der virtuellen Phase wird kein Zuschuss gezahlt.
Informationen zur Beantragung der Mobilitätszuschüsse für Studierende finden Sie unter "Antragstellung"
Mobilitätszuschuss für Personal
Angestellte, die als Lernende an einem BIP teilnehmen oder als Lehrende auftreten, können einen Mobilitätszuschuss im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität bzw. Erasmus+ Lehrmobilität beantragen.