Springe direkt zu Inhalt

Frequently Asked Questions

Stipendien der Freien Universität Berlin, des DAAD oder der AvH sind grundsätzlich steuerfrei, die Verantwortung in steuerlichen Angelegenheiten liegt jedoch immer bei den Stipendiaten. Bei Gastwissenschaftlern oder Postdocs, die an der Freien Universität angestellt sind, gelten die üblichen steuerlichen Sätze und Bestimmungen.

Der Aufenthaltstitel muss rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums beantragt werden. Wenden Sie sich dazu gerne an Herrn Zoltan Juhasz vom Pass-Service der Freien Universität. 

Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt "Während des Aufenthalts".

Der Accommodation-Service der Freien Universität unterstützt Gastwissenschaftler*innen bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft und listet eine Reihe von Webseiten für die Wohnungssuche auf.