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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

2. Förderaufruf zum Modul 1 Teilmodul 2 (Dekarbonisierung) der Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit der BIK-Förderrichtlinie Industrievorhaben in Deutschland in zwei Modulen.

  1. Mit Modul 1 werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.
  2. Mit Modul 2 werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von CCU und CCS gefördert, soweit es sich um schwer vermeidbare Emissionen handelt.

Zur Umsetzung der Vorhaben − insbesondere der Begleitforschung − können Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens als Vorhabenpartner eingebunden werden.

Das zweite Förderfenster betrifft das Teilmodul 2 im Modul 1: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe.


Termin: 15.05.2025 (Projektskizzen)
Adresse: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus
Kontakt: foerderung.kei@z-u-g.org
Weitere Informationen: Ausschreibung