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Wie wird ein Drittmittelfonds eingerichtet?

Sobald für das Forschungsprojekt eine Bewilligung durch den Mittelgeber oder ein von allen Vertragspartnern unterschriebener Vertrag vorliegt, kann ein Drittmittelfonds eingerichtet werden:

In der Regel wird der Zuwendungsbescheid vom Mittelgeber über das Präsidialamt an die Drittmittelverwaltung geschickt. Sofern der Originalzuwendungsbescheid bei Ihnen als Projektleitung eingeht, erstellen Sie bitte eine elektronische Projektanzeige (ePA), Zugang über das ELSA-Portal),  fügen dieser den Bescheid und den Antrag  (sofern nicht bereits im Vorfeld im Laufe des Antragsverfahrens beim Team VI C Forschungsförderung eingereicht) sowie ggf. weitere erläuternde Unterlagen an und senden dies über die Fachbereichsverwaltung an Ihre/n Ansprechpartner/in beim Team VI C. Sofern die Annahme der Zuwendung rechtsverbindlich bestätigt werden muss, wird dies durch die Kanzlerin bzw. durch die von ihr Beauftragten in der Abteilung Forschung veranlasst. Auch bei Verträgen im Rahmen der Auftragsforschung, die im Kapitel 06 abgewickelt werden, sind allein die Kanzlerin oder die von ihr dafür Beauftragten für rechtsverbindliche Unterschriften zuständig.

Nachdem durch die Drittmittelverwaltung der Fonds eingerichtet wurde, erhalten Sie eine Kopie des Einrichtungsformulars, aus der die Fondsnummer ersichtlich ist.

Nach Einrichtung des Fonds wird durch die Drittmittelverwaltung Budget - entsprechend dem Finanzplan der Bewilligung oder den direkten Kosten entsprechend der Vollkostenrechnung bei Auftragsforschung - zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage dieser Budgetierung kann der Fonds von der Projektleitung bewirtschaftet und die Finanzsituation über Einblick in oRA jederzeit überprüft werden.