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Deutsch-Französischer Parlamentspreis

News vom 01.08.2016

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre den Deutsch-Französischen Parlamentspreis für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen.

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger/innen bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autor/innen gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben. Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein.

Termin: 16.09.2016
Adresse: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030/227-38630
Kontakt: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de
Weitere Informationen: Ausschreibung