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Zwölf Listen stehen zur Abstimmung

Am 7. und 8. Mai findet die Wahl zum Akademischen Senat und zum erweiterten Akademischen Senat der Freien Universität Berlin statt

06.05.2019

Im Henry-Ford-Bau tagen der Akademische Senat (AS) und der erweiterte AS, die am 7. und 8. Mai 2019 neu gewählt werden.

Im Henry-Ford-Bau tagen der Akademische Senat (AS) und der erweiterte AS, die am 7. und 8. Mai 2019 neu gewählt werden.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Campus.leben im Gespräch mit Professor Thorsten Siegel, Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes.

Herr Professor Siegel, warum sollten Hochschulangehörige zur Wahl gehen, wie oft findet sie statt?

Die Wahlen zum Akademischen Senat und zum erweiterten Akademischen Senat finden turnusmäßig alle zwei Jahre statt. Die Angehörigen der Freien Universität Berlin sollten zahlreich an der Wahl teilnehmen, da ihre Interessen über die jeweiligen Statusgruppen im Gremium wahrgenommen werden.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es an der Freien Universität?

An der Freien Universität Berlin gibt es nach dem Stand vom März 2019 insgesamt rund 47500 Wahlberechtigte. Davon entfallen auf die Statusgruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer 986, auf die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3336, auf die Studierenden 38017 sowie auf die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich des wissenschaftsunterstützenden Personals 5211.

Wie hoch lag die Wahlbeteiligung bei den vergangenen beiden Wahlen?

Die Wahlbeteiligung war bei den beiden vergangenen Wahlen in den Statusgruppen unterschiedlich hoch. Im Jahr 2015 lag sie bei den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei 37,71 Prozent, bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei 21,5 Prozent, bei den Studierenden bei 5,06 Prozent und bei den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei 17,51 Prozent. Bei den Wahlen im Mai 2017 war sie dann in allen Statusgruppen etwas niedriger, nämlich bei den Hochschullehrerinnen und -lehrern 31,44 Prozent, bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 13,96 Prozent, bei den Studierenden 2,71 Prozent sowie bei den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 13,09 Prozent. Der Zentrale Wahlvorstand würde sich freuen, wenn bei den diesjährigen Wahlen wieder eine höhere Wahlbeteiligung erzielt würde.

Welche Aufgaben hat der Akademische Senat, und wie oft tritt er zusammen?

Die Aufgaben des Akademischen Senats ergeben sich aus der sogenannten „Teilgrundordnung“, welche auf Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes erlassen wurde. Zu seinen Aufgaben gehören etwa die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder der Erlass von Satzungen in akademischen Angelegenheiten. Er tritt etwa neun bis zwölfmal pro Jahr zusammen. Näheres kann der Homepage des Akademischen Senats entnommen werden

Wie unterscheiden sich der Akademische Senat und der erweiterte Akademische Senat?

Der Juraprofessor Thorsten Siegel ist Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes.

Der Juraprofessor Thorsten Siegel ist Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes.
Bildquelle: Nikolas Eisentraut

Der Akademische Senat setzt sich aus insgesamt 25 Mitgliedern zusammen. Für den erweiterten Akademischen Senat kommen weitere Mitglieder hinzu, die den jeweiligen Listen entnommen werden. Er verfügt insgesamt über 61 Mitglieder.

Wie viele Gruppierungen treten zur Wahl an?

Insgesamt treten zwölf Listen zur AS-Wahl 2019 an: drei Listen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, zwei Listen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vier Listen der Studierenden sowie drei der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wo können sich Universitätsangehörige über die Wahlprogramme der Listen informieren?

Die Werbung für die Wahlprogramme obliegt den jeweiligen Listen. Informationen können von den Angehörigen der jeweiligen Listen erlangt werden. Der Zentrale Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich und dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Er kann daher lediglich allgemein zur Teilnahme an der Wahl aufrufen.

Darf jede Liste beliebig viele Kandidaten aufstellen? Wer konnte sich aufstellen lassen?

Für die Wahlen zu Gremien muss ein Wahlvorschlag gemäß § 12 Abs. 3 der Wahlordnung der Freien Universität in der Regel mindestens drei Personen enthalten. Eine Höchstzahl ist in der Wahlordnung nicht vorgesehen. Passiv wahlberechtigt sind nach der Berliner Verordnung über Hochschulwahlen mit einigen Ausnahmen alle, die bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge und am Wahltag Mitglied der Freien Universität sind.

Wie ist die Sitzverteilung im Akademischen Senat?

Für den Akademischen Senat stehen der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer insgesamt 13 Mandate zu und den anderen drei Statusgruppen jeweils vier.

Wann tritt der AS voraussichtlich zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen?

Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt, weil die konstituierende Sitzung des Akademischen Senats erst nach Feststellung des amtlichen Wahlendergebnisses erfolgen kann. Seine Amtsdauer beträgt zwei Jahre.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentralen Wahlvorstands