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Ich möchte meinen Studiengang wechseln oder vom Bachelor in den Master wechseln. Allerdings warte ich noch auf meine Zulassung. Soll ich mich schon für das Folgesemester rückmelden?

  1. Wer sein Studium im nächsten Semester auf jeden Fall an der FU fortführen möchte, kann sich unabhängig von der Zulassung bis zur Rückmeldefrist rückmelden und auf das Rückmeldekonto überweisen.
  2. Wer sich ausschließlich für den neuen Studiengang rückmelden will und sich im Falle einer Nicht-Zulassung exmatrikulieren würde, sollte auf die Zulassung warten, da bei einer Exmatrikulation nach bereits durchgeführter Rückmeldung die Verwaltungsgebühr nicht erstattet wird. Die Säumnisgebühr wird bei Fach- oder Abschlusszielwechsel erlassen.
  3. Wer nicht weiß, ob eine Rückmeldung notwendig ist, weil das aktuelle Studium noch nicht abgeschlossen ist, sollte sich an sein Prüfungsbüro wenden.