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Exmatrikulation

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder möchten Ihr Studium nicht fortsetzen? Dann können Sie selbstständig im Self-Service einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Eine Exmatrikulation kann auch von Amts wegen durch die Studierendenverwaltung erfolgen, wenn Sie z.B. die Rückmeldevoraussetzungen nicht erfüllt oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

Durch eine Exmatrikulation beenden Sie Ihre Mitgliedschaft an der Freien Universität und Ihre Rechte und Pflichten als Studierende*r erlöschen. Sie sollten die Exmatrikulation daher nicht leichtfertig beantragen, da Sie dadurch Ihren Studienplatz aufgeben.

Wichtiger Hinweis: eine Woche nach Wirksamwerden Ihrer Exmatrikulation erlischt Ihr FU-Account. Sie haben dann z.B. keinen Zugriff mehr auf folgende FU-Systeme:

   •  Studierenden-E-Mail-Adresse
   •  Self-Service-Portal mit allen Dokumenten und Bescheinigungen
   •  Campusmanagement
   •  Bibliotheksnutzung

Bitte laden Sie sich rechtzeitig alle Bescheinigungen aus dem Self-Service herunter, inkl. der im Reiter Dokumente bereitgestellten Exmatrikulationsbescheinigung bzw. des Exmatrikulationsbescheids. Ersatzausstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind kostenpflichtig.

Schlagwörter

  • Exmatrikulation, Self Service, Studium beenden