Kann die Exmatrikulation rückgängig gemacht werden? Ich möchte weiter studieren!
Die „Exmatrikulation von Amts wegen“ kann innerhalb eines Monats nach Ausstellung eigenständig im Self-Service zurückgenommen werden. Nutzen Sie dafür bitte den Antrag auf „Rücknahme der Exmatrikulation“. Voraussetzung ist, dass alle Rückmeldebedingungen erfüllt sind.
Wenn Sie die Exmatrikulation selbstständig beantragt haben, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.
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- Rücknahme Exmatrikulation