Was muss ich tun, wenn ich an eine andere Hochschule wechseln möchte?
Wenn das Semester an der neuen Hochschule zum 01.10. bzw. 01.04. beginnt, reicht eine Exmatrikulation zum Semesterende (30.09. bzw. 31.03.) aus, damit Ihr Studierendenstatus durchgängig bestehen bleibt. Die Bescheinigung erhalten Sie bereits vorher (direkt nach der Genehmigung des Antrages).
Bitte beachten Sie, dass die Unterbrechung des Studierendenstatus bei Exmatrikulation zum Tagesdatum (vor Semesterende) Auswirkungen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben kann.
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- Hochschulwechsel, Wechsel der Hochschule