Studienabschluss
Der Prüfungsanspruch bleibt grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen (BerlHG). Prüfungsbestimmungen für die einzelnen Fächer sind der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen. Sollten noch Prüfungsleistungen offen sein, empfehlen wir dringend, vor der Exmatrikulation Ihr zuständiges Studien-/Prüfungsbüro zu kontaktieren.
Wenn Sie einen der beiden Studiengänge beenden möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.
