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Studienabschluss

Der Prüfungsanspruch bleibt grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen (BerlHG). Prüfungsbestimmungen für die einzelnen Fächer sind der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen. Sollten noch Prüfungsleistungen offen sein, empfehlen wir dringend, vor der Exmatrikulation Ihr zuständiges Studien-/Prüfungsbüro zu kontaktieren.

Ja, die Exmatrikulation können Sie über den Self-Service entweder zu einem bestimmten Stichtag oder mit Wirkung zum Ende des Semesters beantragen. Bitte denken Sie daran, sich alle wichtigen Bescheinigungen herunterzuladen.