Exmatrikulation von Amts wegen
Die „Exmatrikulation von Amts wegen“ (seitens der Studierendenverwaltung), d.h. ohne eigenen Antrag erfolgt, wenn
- die Voraussetzungen für eine weitere Rückmeldung nicht erfüllt wurden (z.B. Bachelor-Zeugnis fehlt, Gebühren nicht (vollständig) gezahlt, Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule fehlt etc.)
- die Immatrikulation befristet war (z.B. Studienkolleg oder Vorstudiensprachkurs/Propädeutikum)
- das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde und kein Antrag auf Fach- oder Abschlusszielwechsel gestellt wurde
- eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurde
- das Studium trotz schriftlicher Aufforderung nicht unverzüglich aufgenommen wurde
Rechtsgrundlage für die „Exmatrikulation von Amts wegen“: Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin
Die „Exmatrikulation von Amts wegen“ kann innerhalb eines Monats nach Ausstellung eigenständig im Self-Service zurückgenommen werden. Nutzen Sie dafür bitte den Antrag auf „Rücknahme der Exmatrikulation“. Voraussetzung ist, dass alle Rückmeldebedingungen erfüllt sind.
Wenn Sie die Exmatrikulation selbstständig beantragt haben, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.