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Exmatrikulation auf Antrag

Der Antrag auf Exmatrikulation kann im Self-Service der Studierendenverwaltung in folgenden Fällen gestellt werden:

  • Fortsetzung an anderer Hochschule
  • Abschluss des Studiums
  • Abbruch des Studiums
  • Freiwilligendienst
  • Sonstige Gründe

Bitte wählen Sie im Self-Service den entsprechenden Grund für Ihre Exmatrikulation aus.

Der Antrag auf Exmatrikulation kann eigenständig im Self-Service der Studierendenverwaltung zum Ende des Semesters oder zum Tagesdatum (vor Semesterende) beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben. 

Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie direkt nach Genehmigung Ihres Antrages im Self-Service (auch bei der Exmatrikulation zum Semesterende). Sie werden darüber per E-Mail informiert.

Eine Exmatrikulation ist möglich:

  • zum Semesterende
  • zum Wunschdatum (allerdings nicht rückwirkend)

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Prüfungsleistungen abgeschlossen sind oder kontaktieren Sie anderenfalls Ihr Prüfungsbüro, ob eine Exmatrikulation sinnvoll ist.

Bitte beachten Sie, dass die Campuscard zum Exmatrikulationsdatum ihre Gültigkeit verliert. Sie müssen Ihre Campuscard zu diesem Zeitpunkt vernichten (bspw. heute oder zu dem gewünschten Datum in der Zukunft).

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben.

In beiden Fällen erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sofort nach Bearbeitung des Antrags im Self-Service-Portal. Sie werden darüber per E-Mail informiert.

Die Möglichkeit der Erstattung von gezahlten Semestergebühren und -beiträgen nach einer Exmatrikulation ist unterschiedlich geregelt:

Der Sozialbeitrag zum Studierendenwerk und der Beitrag für die Studierendenschaft wird bei einer Exmatrikulation bis zum Vorlesungsbeginn erstattet. Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€ erfolgt nicht. 

Der Beitrag zum Deutschlandsemesterticket wird über das Semesterticketbüro erstattet. Für die ggf. anteilige Erstattung ist es notwendig, den Antrag auf Exmatrikulation eine Woche vor Monatsende einzureichen, damit diese für den Folgemonat erfolgen kann. Die dafür erforderlichen Daten werden durch die Studierendenverwaltung an das Semesterticketbüro weitergeleitet.

Die Erstattung Ihrer Semesterbeiträge wird automatisch mit der Exmatrikulation durchgeführt. Eine separate Beantragung der Erstattung der Semesterbeiträge ist nicht erforderlich.

Grundsätzlich sind für die Exmatrikulation keine Nachweise erforderlich.

Ausnahmen:

  • Wenn Sie eine Zulassung für eine andere Hochschule erhalten haben, wählen Sie bitte den Grund „Fortsetzung an anderer Hochschule“ aus und laden unter „Anlagen" eine Kopie des Zulassungsbescheids hoch.
  • Exmatrikulation zum Tagesdatum (vor Semesterende): Bitte vernichten Sie zum Stichtag der Exmatrikulation Ihre Campuscard, da der Studierendenstatus ab diesem Zeitpunkt nicht mehr besteht.

Stellen Sie nur einen Antrag auf Exmatrikulation, wenn Sie nicht länger an der FU immatrikuliert sein wollen. Wenn Sie im Folgesemester einen anderen Studiengang an der FU aufnehmen möchten, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren, sondern einen Fachwechsel beantragen.