Europäisches und Internationales Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
- Weiterbildender Masterstudiengang
Institut für deutsches und europäisches Wirtschaft-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
14195 Berlin
Für den Zugang zum weiterbildenden Studiengang müssen Bewerber*innenn die folgenden Voraussetzungen nachweisen:
- Abschluss, vorzugsweise eines rechtswissenschaftlichen Studiums, insbesondere auch aus dem Ausland, der der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten juristischen Prüfung im Sinne des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) entspricht.
- Eine an den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss anschließende einschlägige berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Für die Auswahlentscheidung werden weitere Kriterien, wie insbesondere Englischkenntnisse (Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)), eine kurze Begründung der Motivation sowie gegebenenfalls ein Auswahlgespräch herangezogen. Ausführliche Informationen enthalten die Zugangssatzung und die Erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Europäisches und Internationales Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (pdf-Datei).
Die Studierenden haben Teilnahmegebühren in Höhe von derzeit 4.750 € pro Semester, insgesamt 9.500 € zu entrichten, zuzüglich der allgemeinen Semestergebühren und -beiträge. Die Gebühren für ein Semester jeweils im Voraus zu entrichten.
Mit dem Masterstudiengang Europäisches und Internationales Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht bietet das Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht einen der ersten Masterstudiengänge an, die auf das Spezialgebiet des Regulierungsrechts und die damit zusammenhängenden Fragen des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts ausgerichtet sind.
Der Studiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen des In- und Auslandes, die spezielles Wissen zum Regulierungsrecht erwerben wollen und bereits in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden wollen. Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudiengang (2 Semester) angeboten, wobei die Präsenzveranstaltungen stets freitags und samstags stattfinden. Der Masterstudiengang verfolgt ein anwendungsorientiertes blended-learning Konzept, in dem klassische Elemente des Studiums, wie Vorlesung und Selbststudium durch e-learning-Elemente, wie Foren, Chats und interaktive Übungen, kombiniert werden. Die Lehrsprache ist Englisch.
Die Studentinnen und Studenten erwerben unmittelbar anwendbares Spezialwissen im Wettbewerbs- und Regulierungsrecht und lernen darüber hinaus, in einem Team und mittels interaktiver Plattformen, Lösungen zu entwickeln, zu verfolgen, zu diskutieren und zu vertreten.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin bietet seinen Studierenden eine der größten juristische Bibliotheken Deutschlands mit umfangreichen Freihandbeständen. Sie umfasst die wichtigsten fremdsprachigen Werke und Zeitschriften. Das gilt insbesondere für Werke in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache. Neben der allgemeinen juristischen Bibliothek mit Beständen u.a. zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht ist im Hinblick auf den Masterstudiengang auf die Fachbibliothek des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht zu verweisen. Das Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht ist in besonderer Weise in Forschung und Lehre aktiv.
Der Masterstudiengang besteht aus zwei Studienschwerpunkten. Es gibt Pflichtmodule, die von allen Studentinnen und Studenten zu absolvieren sind und ein Wahlpflichtmodul, innerhalb dessen man den Spezialisierungsschwerpunkt Telekommunikationsrecht oder Energierecht wählen kann.
Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studienordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Die Prüfungsordnung definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und der Master-Prüfung. In den Ordnungen sind die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studentinnen und Studenten in der Lage sind, wissenschaftlich fundiertes Wissen anzuwenden. Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Magister Legum of Business Law (LL.M. MBL) verliehen, wenn grundsätzlich insgesamt 300 LP unter Einbeziehung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bzw. einer entsprechenden Qualifikation nachgewiesen werden.
Module des Studiengangs | |
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Studienschwerpunkt: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftswissenschaften (30 LP) |
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Modul | Europäisches und internationales Wirtschafts- und Vertragsrecht |
Modul | Einführung in die ökonomischen Grundlagen des Wettbewerbs- und Regulierungsrechts |
Modul | Europäisches Wettbewerbsrecht |
Modul | Europäisches und internationales Wirtschafts- und Handelsrecht |
Studienschwerpunkt: Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (15 LP) |
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Modul | Europäisches und internationales Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht – Vertiefung |
Modul | Regulierungsrecht - Grundlagen |
Modul | Regulierungsrecht - Telekommunikationsrecht oder Regulierungsrecht - Energierecht |
Masterarbeit (15 LP) |
Sie können nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudienganges auf ein spezielles und unmittelbar anwendbares Wissen im Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht zugreifen und verfügen darüber hinaus über Soft Skills, die sie neben ihrem erworbenen Wissen für Tätigkeiten in nationalen und internationalen Anwaltskanzleien, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen qualifizieren.