Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung
- Konsekutiver Masterstudiengang
Institut für Deutsche und Niederländische Philologie
14195 Berlin
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:
- ein Bachelorabschluss mit einem Studienanteil im Bereich der Linguistik von mindestens 20 LP und im Bereich der germanistischen Literaturwissenschaft von mindestens 20 LP.
Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung (pdf-Datei).
Der Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung gliedert sich in Module verschiedener Studienbereiche.
* Im Studienbereich "Erweiterung von Sprachkompetenz" sollen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1.2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzahmens für Sprachen (GER) erreicht werden. Alternativ können Studierende, die über die deutschen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau bereits verfügen, Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 (GER) erwerben, die im Zusammenhang mit dem Zielland für das Auslandsstudium stehen.
Obligatorischer Bestandteil des Studiums ist ein Auslandsaufenthalt bei dem die Module "Vertiefung fachwissenschaftlicher Kenntnisse" und "Praxis Deutsch als Fremdsprache" absolviert werden sollen. Das Auslandssemester wird an einer Abteilung für Deutsche Sprache und Kultur an ausgewählten Partnerhochschulen der Freien Universität Berlin im europäischen oder nichteuropäischen Ausland durchgeführt, wo hospitiert, selbst unterrichtet und an Lehrveranstaltungen teilgenommen wird.
Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studienordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Die Prüfungsordnung definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und der Master-Prüfung. In den Ordnungen sind die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben.
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Forschungsaufgabe mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und darzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Master of Arts (M.A.) verliehen.
Module des Studiengangs | |
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10 LP im Studienbereich "Erweiterung von Sprachkompetenz" * |
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Fachmodule |
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Modul | Angewandte Sprachwissenschaft |
Modul | Arbeits- und Forschungsfelder des Fachs Deutsch als Fremd- und Zweitsprache |
Modul | Didaktik und Methodik des Deutschen als Fremdsprache |
Modul | Kulturstudien/Kulturvermittlung |
Modul | Literatur und Medien |
Modul | Praxis Deutsch als Fremdsprache |
Modul | Vertiefung fachwissenschaftlicher Kenntnisse |
Absolvent*innen verfügen über vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse und weiterführende berufsqualifizierende Kompetenzen.
Ziel des Masterstudiengangs Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung ist es, Studierende auf eine berufliche Tätigkeit innerhalb der Hochschulbildung im Bereich Deutsch als Fremdsprache vorzubereiten.
Mögliche Arbeitsumfelder umfassen Hochschulen im In- und Ausland; Sprachschulen; Lehrbuchverlage und Medienredaktionen; Kulturinstitute (z.B. Goethe-Institute); Vereine, Stiftungen und Organisationen, die dem Kulturaustausch verpflichtet sind; Unternehmen im In- und Ausland (z.B. Deutsch-als-Fremdsprache-Lehrerin oder -Lehrer, als Regionalreferentin oder Regionalreferent, als Trainerin oder Trainer im Bereich Interkultureller Kommunikation).