Anerkennungen und Anrechnungen im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule (z. B. im Rahmen eines Auslandsstudiums) erworben haben, im Studienbereich ABV anerkennen lassen. Auch Kompetenzen und Kenntnisse, die Sie außerhalb eines Studiums erworben haben, z. B. durch spezifische Fort- und Weiterbildungen oder eine qualifizierte Berufstätigkeit, können unter Umständen angerechnet werden. In beiden Fällen müssen Sie einen Antrag stellen.