Springe direkt zu Inhalt

Anerkennungen und Anrechnungen im Studienbereich ABV

Was unterscheidet Anerkennungen und Anrechnungen?

Anerkennung: Studierende der Freien Universität Berlin können sich unter bestimmten Voraussetzungen Studien- und Prüfungsleistungen, die sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht haben, auf Module im Studienbereich ABV anerkennen lassen.

Anrechnung: Kompetenzen, die außerhalb von Hochschulstudiengängen, z. B. im Rahmen einer Berufstätigkeit oder durch Aus-, Fort- und Weiterbildungen erworben wurden, können angerechnet werden, wenn sie im Wesentlichen den Kompetenzen entsprechen, die in den jeweiligen ABV-Modulen vermittelt werden.

Sowohl für Anerkennungen von hochschulischen Studien- und Prüfungsleistungen als auch für Anrechnungen von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen müssen Studierende bei der verantwortlichen Stelle einen Antrag stellen und aussagekräftige Belege einreichen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die individuelle Gleichwertigkeitsprüfung.

Wie können Studierende einen Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung im Studienbereich ABV stellen?

Da sich die Antragsverfahren bei Anerkennungen und Anrechnungen unterscheiden, werden sie auf den folgenden Webseiten im Einzelen erläutert. Dort erfahren Sie auch, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden und welche Formulare Sie verwenden müssen.