Studienkosten und Finanzierung
Studienanfänger*innen in grundständigen Studiengängen zahlen nur die Semestergebühren inklusive dem Semesterticket. Die Gebühren und Beiträge können sich von Semester zu Semester ändern.
Studiengebühren verlangt die Freie Universität Berlin nur für eine Reihe von weiterbildenden Masterstudiengängen.
Die Lebenshaltungskosten hängen von den individuellen Ansprüchen und Gewohnheiten ab. Um ein Einreisevisum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass diese Summe monatlich zur Verfügung steht ohne dafür auf regelmäßiges Jobben angewiesen zu sein.
Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken haben und für ein Fachstudium eingeschrieben sind, dürfen pro Jahr insgesamt maximal 120 volle Tage oder 240 halbe Tage arbeiten.
Stipendien
Ausführliche Informationen über Stipendien für ausländische Studierende gibt die Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Die Freie Universität Berlin selbst vergibt keine Stipendien für grundständige Studiengänge. Angebote zur Graduiertenförderung sind auf den Webseiten der FU Berlin zu finden.
In Ausnahmefällen können auch ausländische Studierende staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen.