Kann man in einem Studienabschnitt wiederholt mit PROMOS gefördert werden?
Wer bereits mit PROMOS gefördert wurde, kann sich erneut bewerben. Es gilt folgende Einschränkung bzgl. Studien- und Recherche- sowie Praktikumsaufenthalten:
In einem Studienabschitt (der jeweils mit einem Abschluss beendet wird: Bachelor, Master, Staatsexamen) kann man in den Kategorien Studien-/Recherche oder Praktikumsaufenthalt zusammen für maximal sechs Monate gefördert werden. Beispiel: im Bachelorstudium vier Monate Praktikum und 2 Monate Studien- oder Rechercheaufenthalt (= beide Kategorien zusammen sechs Monate in diesem Studienabschnitt).
Im nächsten Studienabschitt (Masterstudium) stehen erneut sechs Monate für diese beiden Kategorien zusammen zur Verfügung.