Kann ich einen Sprachnachweis nach der Bewerbungsfrist einreichen?
Sie können Ihren Sprachnachweis innerhalb einer Nachreichfrist einreichen, wenn Sie bis zum Bewerbungsfristende alle übrigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht haben. Die Nachfrist teilt das PROMOS-Team mit, nachdem die Bewerbungsunterlagen überprüft wurden. Eine spätere Einreichung des Sprachzeugnisses muss mit dem PROMOS-Team vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgesprochen werden. Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, warum das Sprachnachweis nachgereicht werden muss.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden muss.
Weitere Informationen zu Sprachtests für Englisch, Französisch, Spanisch und weitere Sprachen finden Sie hier.