Während des Erasmus+ Praktikums
Wenn Sie das Auslandspraktikum früher als im Learning Agreement vereinbart beenden möchten, geben Sie uns bitte zeitnah Bescheid. In diesem Fall muss das Learning Agreement during the mobility nicht ausgefüllt werden. Eine Verkürzung ist möglich, sofern der Mindestzeitraum von 2 vollen Monaten (entspricht 60 Fördertagen) erfüllt wird. Andernfalls muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Wenn Sie die Möglichkeit haben den Praktikumszeitraum zu verlängern, können Sie das Learning Agreement during the mobility ausfüllen und von allen Parteien erneut unterschreiben lassen. Hier sollte nur eingetragen, was sich wirklich ändert. Dieses Dokument reichen Sie zusammen mit der aktualisierten Versicherungserklärung einen Monat vor ursprünglichem Praktikumsende ein. Wir werden anschließend prüfen, ob der verlängerte Zeitraum gefördert werden kann. Das hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln sowie Ihrem verbleibenden Erasmus+ Kontingent ab.