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Vorbereitung des Praktikums

Nein, als Erasmus+ Praktikant*in dürfen Sie nicht an der Hochschule eingeschrieben sein, auch wenn Sie dort Ihr (Forschungs-) Praktikum absolvieren.

Ja, Sie haben die Möglichkeit innerhalb der 12 Monate nach Studienabschluss eine Förderung zu erhalten. Dabei handelt es sich dann um ein sogenanntes Graduiertenpraktikum. Wichtig hierbei ist, dass die Bewerbung noch in der letzten Studienphase eingeht, d.h. solange Sie noch an der FU immatrikuliert sind. Zudem müssen Sie uns Ihre Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.

Worauf sollte ich bei der Bewerbung besonders achten?

Wählen Sie bereits bei der Antragstellung die richtige Praktikumsart aus. Entscheidend ist Ihr Status während des Praktikums:

  • Immatrikuliert während des gesamten Praktikums → Studierendenpraktikum
  • Exmatrikuliert während des gesamten Praktikums → Graduiertenpraktikum

Eine nachträgliche Änderung kann zusätzlichen Aufwand verursachen und unter Umständen Auswirkungen auf die Förderung haben.

Das Propädeutikum selbst ist kein Teil des Fachstudiums und nicht degree-seeking. Dies entspricht daher leider nicht den Voraussetzungen für eine Erasmus+ Förderung. 

Prinzipiell ist das Schreiben von Abschlussarbeiten im Ausland nicht über Erasmus+ förderbar. Die Vorbereitung bzw. Forschungsphase kann allerdings als Praktikum gefördert werden. Die gewonnen Forschungsergbnisse können anschließend für die Abschlussarbeit verwendet werden.

Grundsätzlich ist dies möglich. Je nachdem ob und wie viel Erasmus+ Kontingent (insg. 12 Monate pro Studienphase) Ihnen noch zur Verfügung steht, können Sie sich mehrfach bewerben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, melden Sie sich gerne bei uns.