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Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Ein wichtiges Ziel Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts im Ausland ist die Anerkennung der zuvor im Learning Agreement festgelegten und an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen.

Bitte wenden Sie sich zwecks Anerkennung zeitnah nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland bzw. nach dem Erhalt des Transcript of Records der Partnerhochschule an die für Sie zuständige Stelle innerhalb der Freien Universität Berlin.

Dafür gilt folgendes Verfahren:

  1. Möchte der Studierende sich die an der Partneruniversität im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen, stellt er / sie nach Rückkehr einen entsprechenden Antrag beim Fachbereich und reicht als Nachweis das Dokument „Transcript of Records“ der Partnerhochschule ein.
  2. Der Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen wird im Fachbereich nach den eingerichteten Verfahren bearbeitet. Am Ende des Prozesses dokumentieren die Prüfungsbüros die anerkannten Leistungen nach ihrem bisherigen System und / oder durch die Erstellung eines Anerkennungsbescheids, der den Mindestvorgaben der EU-Kommission (s. Learning Agreement im Anhang, S. 6, Tabelle F) entspricht, bzw. direkt in Tabelle F.
  3. Die Prüfungsbüros leiten die erstellten Anerkennungsbescheide an das Referat IV C Studierendenmobilität, z. Hd. Nicole Putbrese (Erasmus+ Team Outgoings) weiter.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zu Anerkennungsprozessen an den Fachbereichen und Fächern finden Sie hier.

Informationen des DAAD zum Thema Anerkennung finden Sie hier.