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Häufig gestellte Fragen


Was ist der Direktaustausch?

Über den Direktaustausch stehen der Freien Universität Studienplätze an mehr als 90 Partneruniversitäten weltweit zur Verfügung. An diesen Hochschulen werden den Teilnehmer*innen die Studiengebühren erlassen; gegebenenfalls werden zusätzlich Stipendienleistungen vergeben.

Wann sollte ich mit der Planung und konkreten Vorbereitung meines Auslandsaufenthaltes beginnen?

Für jedes Programm gelten andere Bedingungen, und die Bewerbungsfristen sowie der Aufwand für eine Bewerbung sind sehr unterschiedlich. Da die Vorlaufzeiten oft sehr lang sind, empfehlen wir Bachelorstudierenden, sich bereits im ersten oder spätestens zweiten Semester zu informieren; Masterstudierende sollten bereits vor Beginn Ihres Studiums mit der Vorbereitung beginnen. 

Wie bereite ich mich auf den TOEFL vor?

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich rechtzeitig für den TOEFL anmelden. Besonders am Anfang des Semesters können die Testtermine schnell ausgebucht sein. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Registrierung auf der Webseite von ets. Weitere Informationen zur Vorbereitung für den TOEFL finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es über die Leistungen des Direktaustauschs hinaus?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert individuell organisierte Studienaufenthalte, zum Beispiel in Form von Jahresstipendien. Außerdem können Studierende, die kürzere Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten planen, durch das PROMOS-Programm gefördert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Auslands-BAföG zu beantragen und darüber hinaus fördern auch private und staatliche Stiftungen Auslandsaufenthalte. Detaillierte Informationen zur Finanzierung finden Sie hier.

Können sich Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft für Austauschprogramme der Freien Universität Berlin bewerben?

Ja, die Staatsbürgerschaft der Bewerber*innen spielt keine Rolle. Auch bei PROMOS ist die deutsche Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung. 

Hinweis für internationale reguläre Studierende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und an der FU mit einem Visum / einer befristeten Aufenthaltserlaubnis studieren: 

Wenn Sie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands antreten und Deutschland für über 6 Monate verlassen, müssen Sie dies umgehend und vor Antritt Ihrer Mobilität dem Landesamt für Einwanderung (LEA) melden.

Bitte fordern Sie bei uns eine Bescheinigung über den geplanten Auslandsaufenthalt an und reichen Sie diese mit der Bitte um Genehmigung beim LEA ein. 

Anderenfalls droht ein Verlust Ihres Visums / Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt!

Kann ich mich für mehrere Programme innerhalb des Direktaustausches bewerben?

Sie können sich für bis zu drei Programmen innerhalb des Direktaustauschprogrammes bewerben. Hierfür sind jedoch getrennte Bewerbungen für jede Ausschreibung (s. Partneruniversitäten) erforderlich. Demnach sind die Bewerbungsfristen teilweise unterschiedlich, d. h. Sie könnten bereits ein Angebot für ein Programm erhalten, während Sie noch auf das Auswahlverfahren für ein anderes Programm abwarten, und müssen entscheiden, ob Sie das erste Angebot annehmen oder darauf verzichten, ohne das Ergebnis des Bewerbungsprozesses für das andere Programm zu kennen. Bitte lassen Sie sich vorher von uns beraten.

Kann ich einen Direktaustausch mit anderen Stipendien kombinieren?

Ja, dies ist nicht nur möglich, sondern auch äußerst empfehlenswert. Insbesondere, um das Auslandsstudium zu finanzieren – zum Beispiel über den DAAD, über PROMOS oder mit Auslands-BAföG.

Muss ich mich während meines Aufenthaltes im Ausland an der Freien Universität beurlauben lassen?

Die Entscheidung ist Ihnen überlassen. Ihr Studienplatz bleibt in beiden Fällen erhalten. Urlaubssemester gelten nicht als Fachsemester, sondern als Hochschulsemester, und werden nicht auf die Regelstudienzeit gezählt, auf die sich zum Beispiel Prüfungsfristen beziehen. Nähere Informationen erhalten Sie von der Studierendenverwaltung hier.

Werden die im Ausland erbrachten Leistungen an der Freien Universität anerkannt?

Die Anerkennung der Studienleistungen fällt generell unter die Zuständigkeit des Fachbereiches und ist von der Studien- und Prüfungsordnung abhängig. Es ist sehr ratsam, sich vorab mit der zuständigen Lehrkraft über Wunschkurse abzusprechen und sich über die zu erbringenden Leistungen zu informieren, etwa in Bezug auf die Veranstaltungsart, die Zahl der Semesterwochenstunden und die Länge der Hausarbeiten. Hier gibt es einen Überblick über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen.

Stehen mir an der ausländischen Universität alle Kurse offen?

Über die Zulassung zu Kursen entscheidet ausschließlich die Partnerhochschule. Auch der Besuch von Kursen auf unterschiedlichen Niveaus – zum Beispiel die Belegung von Masterkursen als Bachelorstudierender oder umgekehrt – ist unter Umständen, je nach Universität und Austauschprogramm, möglich. 

Kann ich einen Abschluss an der Partneruniversität erwerben?

Nein, Sie dürfen an der Partneruniversität keine Abschlussprüfungen ablegen und werden nur für die Dauer des vereinbarten Studienaufenthaltes immatrikuliert.

Kann ich im Ausland für meine Abschlussarbeit recherchieren?

Ja, Sie können an der ausländischen Universität für Ihre Abschlussarbeit recherchieren und dafür die Forschungseinrichtungen, etwa Bibliotheken, nutzen.

Kann ich vor oder nach meinem Studienaufenthalt ein Praktikum absolvieren oder reisen?

Ja, die Gestaltung der Zeit vor und nach Ihrem Auslandsstudium steht Ihnen frei. Wichtig ist dabei, dass die Bestimmungen Ihres Visums und Stipendiums eingehalten werden. Zum Beispiel kann es wichtig sein, im Falle einer Reisekostenerstattung ein bestimmtes Reisedatum einzuhalten.

Welche Auswirkungen hat die Covid-19 Pandemie auf ein künftiges Studium im Ausland?

Die weltweite Gesundheitslage wird auch weiterhin dynamisch bleiben, daher wir können für das WS 2022/23 leider keine verbindliche Aussagen zum Studium machen. Dass ein Austausch abgesagt oder nur online stattfinden kann ist möglich insofern, dass wir die pandemische Lage in einem Jahr nicht abschätzen können. Hier werden verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, wie z. B. die COVID-19 Lage zum Zeitpunkt des angestrebten Austauschs und eventuell bestehende Einreisebeschränkungen. Sofern die Partneruniversitäten es zulassen, werden wir die Nominierungen zunächst wie geplant durchführen.

Im Studienjahr 2021/2022 galt zur Verschiebung der Mobilität, dass bestimmte Studienplätze auf Wunsch der betroffenen Studierende und mit Zustimmung der Partneruniversität im folgenden Semester zur Verfügung gestellt wurden, ohne dass weitere Plätze aus dem Kontingent der FU dafür angerechnet werden. Vom Programm aus war eine Verschiebung des Aufenthalts nur auf das nächste Semester (vom WS auf SS) oder im Falle von zweisemestrigen Aufenthalten Verkürzung auf ein Semester möglich. Diese Regelung galt für alle Studierende, die für 2021/22 eine Zusage von uns erhalten haben, jedoch nicht auf das nächste akademische Jahr (2022/23).

Derzeit können wir keine verbindliche Angaben darüber machen, ob diese Reglung zur Verschiebung pandemiebedingt auch im kommenden Studienjahr 2022/23 Anwendung findet. Wir werden Sie im weiteren Verlauf ihrer Bewerbung an der Partneruniversität und der Vorbereitung Ihres Aufenthalts über jede Neuigkeit informieren und gemeinsam mit Ihnen Ihre Optionen durchgehen.