Zweitstudium
Definition Zweitstudium
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn auf einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Staatsexamen, Bachelor, Diplom), der an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) oder EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) erworben wurde, ein zweites grundständiges Studium folgen soll. Für ein Zweitstudium in Pharmazie oder Veterinärmedizin zum 1. Fachsemester über Hochschulstart gilt das nur dann, wenn der erste Abschluss in Deutschland erworben wurde. Studiengänge, die speziell als postgraduale Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudien konzipiert sind, fallen nicht unter die Kategorie "Zweitstudium". Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen, die sich für einen Master-Studiengang bewerben, sind deshalb auch keine Zweitstudienbewerber/innen.
Für ein Zweitstudium gibt es in der Regel keine Förderungsmöglichkeiten. Spezielle Gebühren für Zweitstudienbewerber/innen werden bisher nicht erhoben.
Zulassung zum Zweitstudium in NC-Fächern
An der Freien Universität Berlin konkurrieren Zweitstudienbewerber/innen für Studienplätze im 1. Fachsemester für zulassungsbeschränkte, grundständige Studiengänge bei der Zulassung nicht mit Abiturienten, sondern nur mit anderen Zweitstudienbewerbern/bewerberinnen um eine Quote von zurzeit 3% der Studienplätze. Maßgeblich sind dabei weder Abiturzeugnis noch Wartezeiten, sondern nur die Abschlussnote des Erststudiums und die Gründe für das Zweitstudium. Bei einer Bewerbung für Kombinationsbachelor mit Kernfach und Modulangebot/en muss sich die Begründung auf alle Studiengangbestandteile beziehen.
Für beide Kriterien gibt es Punkte, die zu einer Messzahl addiert werden. Bei wissenschaftlichen Gründen für das Zweitstudium (Fallgruppe 2) kann die Freie Universität Berlin zu einem Gutachtergespräch mit Fachprofessoren/professorinnen einladen. Der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens wird bei der Bewerbung für einen Studiengang mit lokaler Zulassungsbeschränkung automatisch gestellt. Für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin muss außer der Bewerbung bei Hochschulstart ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens an der Hochschule gestellt werden. Alles Weitere erledigt die Hochschule. Das Antragsformular sowie nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden sich auf der Webseite von Hochschulstart.
1. Prüfungsergebnis des Erststudiums (1–4 Punkte)
Note ausgezeichnet und sehr gut | = 4 Punkte, |
Note gut und voll befriedigend | = 3 Punkte, |
Note befriedigend | = 2 Punkte, |
Note ausreichend o. nicht nachgewiesen | = 1 Punkt, |
2. Gründe für das Zweitstudium
- Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe
- Ein Beruf wird angestrebt, der zwei abgeschlossene Studiengänge zwingend erfordert: 9 Punkte - Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe
- Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt: 7 Punkte
- Die wissenschaftlichen Gründe sind von besonderem Gewicht und durch Leistungen belegt: 9 Punkte
- Die Gründe sind von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinem Interesse: 11 Punkte - Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe
- Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt: 7 Punkte - Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe
- Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert: 4 Punkte - Fallgruppe 5: Sonstige Gründe: 1 Punkt
Bei der Zulassung zu höheren Fachsemestern in zulassungsbeschränkten Studiengängen spielt die Abschlussnote des Erststudiums keine Rolle.
Bewerbung
Zweitstudienbewerber/innen dürfen nur einen Bewerbungsantrag zum 1. Fachsemester für grundständige Studiengänge stellen (s. BerlHZVO § 11).
Die Bewerbung zum Zweitstudium kann nur dann erfolgen, wenn das Erststudium spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist abgeschlossen ist.
Erststudium in Deutschland absolviert:
- Bewerbung zum Zweitstudium für das 1. Fachsemester direkt an der Freien Universität Berlin, für Pharmazie oder Veterinärmedizin bei Hochschulstart.
Erststudium in einem anderen EU-Staat als Deutschland oder in einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) erworben:
- Bewerbung zum Zweitstudium für das 1. Fachsemester über uni-assist
Informationen zur Bewerbung finden sich auf den Webseiten des Bereichs Bewerbung und Zulassung.