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Vorabquoten

Vorabquoten gibt es für folgende Bewerbungsgruppen:

8% der Plätze werden unter Nicht-EU-Bürger*innen und staatenlosen Bewerber*innen verteilt:

Sie werden nur nach der Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen.

8% der Plätze werden an beruflich Qualifizierte ohne Abitur vergeben. Innerhalb dieser Studienplatzquote findet die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Note der Aufstiegsfortbildung/Fachschul- oder Berufsausbildung) statt.

3% der Plätze werden an Bewerber*innen in der Härtefallquote vergeben.

Ein außergewöhnlicher Härtefall liegt z.B. dann vor, wenn eine Ablehnung der Studienplatzbe­werbung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Antrag auf sofortige Zulassung (Härtefallantrag, inklusive Informationen zu möglichen Gründen und Beispielen)

3% der Plätze werden an Zweitstudienbewerber*innen vergeben, diese haben schon ein grundständiges Hochschulstudium (z.B. Bachelor) in der EU oder einem gleichgestellten Land abgeschlossen.

min. 5% der Plätze werden in Berlin an minderjährige Bewerber*innen vergeben, die zum Bewerbungsschluss noch nicht 18 Jahre alt sind und bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg wohnen. Gibt es innerhalb dieser Quote mehr Anträge als Studienplätze, wird nach der Abiturnote ausgewählt.

2% der Plätze werden an Bewerber*innen vergeben, die im öffentlichen Interesse förde­rungswürdig und auf­grund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind. Dazu zählen insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachver­bandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Län­dern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportar­ten angehören.

Bewerber*innen, die in einem früheren Semester einen Studienplatz erhalten hatten, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen konnten, sollen deswegen keinen Nachteil haben und werden vorab ggf. im Rahmen derjenigen Quote berücksichtigt, in der sie zuvor zugelassen worden waren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nachrückverfahren

Wenn im Hauptverfahren nach oben genannten Quoten nicht alle Plätze besetzt wurden (bspw. weil Bewerber*innen den Platz nicht angenommen haben), kann ein Nachrückverfahren durchgeführt werden.

Wenn Sie am Nachrückverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie dies im Bewerbungsportal angeben.