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Informationen über bevorzugte Zulassung

Wenn Sie bereits im letzten oder vorletzten Bewerbungsverfahren die Zulassung für einen Studienplatz an unserer Universität erhalten haben und diesen nicht antreten konnten, weil einer der nachfolgenden Gründe auf Sie zutrifft:

  • wegen Dienstpflicht oder Freiwilligendienst wie im § 10 BerlHZVO, Abs. 1 Nr. 1 beschrieben
  • wegen Entwicklungsdienst wie im § 10 BerlHZVO, Abs. 1 Nr. 2 beschrieben
  • wegen Jugendfreiwilligendienst wie im § 10 BerlHZVO, Abs. 1 Nr. 3 beschrieben
  • weil Sie ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren betreut oder gepflegt haben, wie im § 10 BerlHZVO, Abs. 1 Nr. 4 beschrieben

können Sie für denselben Studiengang eine bevorzugte Zulassung in den zwei auf das Ende des Dienstes folgenden Bewerbungszeiträumen geltend machen.

Die bevorzugte Zulassung für denselben Studiengang können Sie bei einer erneuten Online-Bewerbung beantragen. Laden Sie im Rahmen der Bewerbung den früheren Zulassungsbescheid und das Dienstzeugnis, bzw. den Nachweis der Betreuung eines Kindes oder Angehörigen hoch.

Schlagwörter

  • bevorzugte Zulassung