Bevorzugte Zulassung: Dienst und Kindererziehung
Bewerber*innen, die in einem früheren Semester einen Studienplatz erhalten hatten, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen konnten, sollen deswegen keinen Nachteil haben und werden vorab ggf. im Rahmen derjenigen Quote berücksichtigt, in der sie zuvor zugelassen worden waren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.