Informationen zu kumulativen Arbeiten
Laut Promotionsordnung einiger Fachbereiche kann die schriftliche Promotionsleistung aus mehreren Einzelarbeiten (kumulative Arbeit) bestehen. Eine kumulative Arbeit kann aus veröffentlichten und/oder unveröffentlichten Einzelarbeiten bestehen, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss.
Bei Online-Dissertationen können Einzelarbeiten in der elektronischen Version entnommen werden, wenn der Verlag einer Zweitveröffentlichung nicht zustimmt. Ob und unter welchen Bedingungen ihr Verlag eine Zweitveröffentlichung erlaubt, können Sie auf der sogenannten Sherpa/Romeo-Webseite überprüfen.
Stimmt der Verlag einer Zweitveröffentlichung nicht zu, muss in der Datei eine Quellenangabe und wenn möglich eine DOI-Verlinkung zum Original-Artikel hinterlegt werden (z.B. der Link für folgende DOI: 10.1016/j.ddstr.2007.08.003 wäre: https://doi.org/10.1016/j.ddstr.2007.08.003). Die Druckexemplare dagegen müssen die Originalartikel enthalten.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel DOI-Links nur gesetzt werden dürfen, wenn sie bereits vor der Dissertationseinreichung existent waren. Andernfalls wird eine Version veröffentlicht, die nicht der vom Promotionsausschuss genehmigten Version entspricht.