Hinweise für Dissertationen
Die Anzahl der abzugebenden Exemplare richtet sich nach jeweils gültigen Promotionsordnung des Fachbereiches. (s.a.: Rechtsgrundlagen). Bei allen Veröffentlichungssarten ist von der Promovendin/vom Promovenden eine Druckgenehmigung vom Fachbereich vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Bitte wählen Sie eine dauerhaft haltbare Bindung, vorzugsweise Klebebindung. Verwenden Sie z.B. keine Ring- oder Spiralbindungen. Wir behalten uns vor, nicht geeignete Bindungen zurückzuweisen.
Je nach Promotionsordnung ist den gedruckten Exemplaren jeweils der Lebenslauf der Promovendin / des Promovenden beizufügen.
Der Druck sollte möglichst beidseitig auf weißem, alterungsbeständigen Papier erfolgen. Papierformate DIN A5 bis DIN A4 oder Zwischengrößen sind möglich.
Das Dissertationstitelblatt (siehe Muster) muss enthalten sein.
Bitte achten Sie dabei auf die korrekte Bezeichnung Ihres Fachbereichs s.a. Fachbereiche der Freien Universität Berlin.
Muster-Dissertationstitelblatt
Vorderseite | Rückseite |
............................................. |
Erstgutachter*in: ................... |
Laut Promotionsordnung einiger Fachbereiche kann die schriftliche Promotionsleistung aus mehreren Einzelarbeiten (kumulative Arbeit) bestehen. Eine kumulative Arbeit kann aus veröffentlichten und/oder unveröffentlichten Einzelarbeiten bestehen, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss.
Bei Online-Dissertationen können Einzelarbeiten in der elektronischen Version entnommen werden, wenn der Verlag einer Zweitveröffentlichung nicht zustimmt. Ob und unter welchen Bedingungen ihr Verlag eine Zweitveröffentlichung erlaubt, können Sie auf der sogenannten Sherpa/Romeo-Webseite überprüfen.
Stimmt der Verlag einer Zweitveröffentlichung nicht zu, muss in der Datei eine Quellenangabe und wenn möglich eine DOI-Verlinkung zum Original-Artikel hinterlegt werden (z.B. der Link für folgende DOI: 10.1016/j.ddstr.2007.08.003 wäre: https://doi.org/10.1016/j.ddstr.2007.08.003). Die Druckexemplare dagegen müssen die Originalartikel enthalten.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel DOI-Links nur gesetzt werden dürfen, wenn sie bereits vor der Dissertationseinreichung existent waren. Andernfalls wird eine Version veröffentlicht, die nicht der vom Promotionsausschuss genehmigten Version entspricht.
Es sind vertriebsfertige Verlagsstücke in der jeweils in der Promotionsordnung festgelegten Zahl (s.a. Rechtsgrundlagen) abzuliefern.
Alle abzugebenden Exemplare müssen zusätzlich zum Verlagstitelblatt das Original-Dissertationstitelblatt (siehe Allgemeines -> Muster-Dissertationstitelblatt) enthalten.
Alle übrigen Verlagsexemplare sollten auf dem Titelblatt oder deren Rückseite als Dissertation der Freien Universität Berlin gekennzeichnet sein (z.B. durch das Kürzel "D 188"). Des Weiteren ist ein Nachweis des Verlages über die Zusicherung der Mindestauflage von 150 Exemplaren im Bedarfsfall (z.B. im Verlagsvertrag) vorzulegen.
Unter der Voraussetzung
- der Verfügbarkeit des Titels (gemäß Langzeitarchivierung mindestens 5 Jahre, im Prinzip unbegrenzt)
- des Eintrags im Verzeichnis lieferbarer Bücher
benötigen wir keine Bescheinigung über die Mindestauflage, allerdings ist zusätzlich die PDF-Datei Ihrer Dissertation abzuliefern, die nach 5 Jahren parallel auf dem Refubium langzeitarchiviert wird.
Dies kann entfallen, sofern der Verlag selbst die Langzeitarchivierung (mindestens 5 Jahre, im Prinzip unbegrenzt) des E-Books zusichert.
Wird eine Dissertation von einem gewerblichen Unternehmen vertrieben und dafür ein Druckkostenzuschuss aus öffentlichen Mittel gewährt, sind 2 zusätzliche Exemplare als angemessene Anzahl für Tauschzwecke der UB abzuliefern.
Abzuliefern sind ein Masterfiche, eine bestimmte Anzahl an Mikrofiche-Kopien (entsprechend der gültigen Promotionsordnung, s.a. Rechtsgrundlagen) sowie 3 gebundene Dissertationsexemplare (Fotodrucke - siehe Allgemeines).
Anforderungen an die Herstellung der Mikrofiche-Exemplare: Zur Herstellung von Mikrofiches ist dem beauftragten Unternehmen das Original der Dissertation zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass alle auf dem Muster-Dissertationstitelblatt (siehe Allgemeines -> Muster-Dissertationstitelblatt) aufgeführten Angaben enthalten sein müssen. Darüber hinaus muss die Einhaltung der technischen Anforderungen nach jeweils geltender DIN 19054 (Mikroplanfilm, Mikrofiche), DIN 19051 (Testbild) und DIN 19070 (Haltbarkeit) gewährleistet werden.
Ein Mikrofiche besteht aus einem Titelfeld (Kopfleiste) und 98 Bildfeldern (Verkleinerungsfaktor nicht größer als 1 : 24). Das Titelfeld soll folgende Angaben enthalten: Verfasser*in, Dissertationstitel, Hochschulort, Hochschule, Dissertation, Jahr der Disputation, Fachbereich. Bitte achten Sie dabei auf die korrekte Bezeichnung Ihres Fachbereichs, s.a. Fachbereiche der Freien Universität Berlin. Im letzten Teil des Titelfeldes wird die Zählung der zu diesem Titel gehörenden Mikroficheblätter dargestellt (siehe Beispiel).
Gern bieten wir Ihnen an, die PDF-Datei Ihrer Dissertation vor dem Druck nach formalen Kriterien zu prüfen.
Die beiden folgenden Firmen können wir Ihnen für die Herstellung der Mikrofiches empfehlen:
1.) MIK-Center GmbH
https://www.mik-center.de/kontakt
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um ein aktuelles Angebot einzuholen.
2.) MIKROFORM
https://www.mikroform.de/
Die Preisangaben und Informationen bezüglich der Abwicklung von Bestellungen finden Sie auf der Webseite.
Wir behalten uns vor, Mikrofiches zurückzuweisen, die nicht unseren Vorgaben entsprechen.
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Bitte beachten Sie die Hinweise unter Allgemeines. Auskunft über die Anzahl der einzureichenden Exemplare erhalten Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen.