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Veröffentlichung durch einen Verlag

Es sind vertriebsfertige Verlagsstücke in der jeweils in der Promotionsordnung festgelegten Zahl (s.a. Rechtsgrundlagen) abzuliefern.

Alle abzugebenden Exemplare müssen zusätzlich zum Verlagstitelblatt das Original-Dissertationstitelblatt (siehe Allgemeines -> Muster-Dissertationstitelblatt) enthalten.

Alle übrigen Verlagsexemplare sollten auf dem Titelblatt oder deren Rückseite als Dissertation der Freien Universität Berlin gekennzeichnet sein (z.B. durch das Kürzel "D 188"). Des Weiteren ist ein Nachweis des Verlages über die Zusicherung der Mindestauflage von 150 Exemplaren im Bedarfsfall  (z.B. im Verlagsvertrag) vorzulegen.

Unter der Voraussetzung
- der Verfügbarkeit des Titels (gemäß Langzeitarchivierung mindestens 5 Jahre, im Prinzip unbegrenzt)
- des Eintrags im Verzeichnis lieferbarer Bücher
benötigen wir keine Bescheinigung über die Mindestauflage, allerdings ist zusätzlich die PDF-Datei Ihrer Dissertation abzuliefern, die nach 5 Jahren parallel auf dem Refubium langzeitarchiviert wird.

Dies kann entfallen, sofern der Verlag selbst die Langzeitarchivierung (mindestens 5 Jahre, im Prinzip unbegrenzt) des E-Books zusichert.

Wird eine Dissertation von einem gewerblichen Unternehmen vertrieben und dafür ein Druckkostenzuschuss aus öffentlichen Mittel gewährt, sind 2 zusätzliche Exemplare als angemessene Anzahl für Tauschzwecke der UB abzuliefern.

Tipp:
Sofern Ihre Verlagsausgabe Open Access unter einer Creative Commons-Lizenz (CC-BY) erscheint, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dissertation als Online-Dissertation im Refubium zu veröffentlichen. In dem Fall sind nur 2 Exemplare des Buches einzureichen. Dabei entfällt auch die Nachweispflicht über die Auflagenhöhe.
Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise unserer Anleitung zum Hochladen von Online-Dissertationen.