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Allgemeines

Wenn Sie beispielsweise aus Gründen des Urheberrechts in der Dokumentbeschreibung eine Sperrfrist eingeben, erfolgt die Veröffentlichung nicht vor dem genannten Termin.

Bei der Veröffentlichung von Dissertationen kann Ihnen erst nach Ablauf der Sperrfrist die Bescheinigung zur „Abgabe und Freigabe der Veröffentlichung“ ausgehändigt werden. Ausnahmen bilden hier die Fachbereiche Veterinärmedizin und Biologie, Chemie, Pharmazie. Wird in diesen Fachbereichen das Embargo vor der Veröffenlichung beantragt kann die Empfangsbestätigung auch vor Ablauf der Sperrfrist ausgestellt werden. Informationen zur Beantragung holen Sie bei dem entsprechenden Fachbereich ein.

Für FU Angehörige, die die Herausgabe einer Online-Schriftenreihe planen, bietet die Universitätsbibliothek die Möglichkeit, einen Herausgebervertrag zu schließen, wobei der/die Herausgeber*in stellvertretend für alle innerhalb der Reihe eingehenden Dokumente der einzelnen Autoren/innen zeichnet.

Den Vertragstext finden Sie hier.

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1.) Die Datei ist noch nicht freigeschaltet:

Ja, ein Austausch der Datei ist noch möglich. Die Redaktion Dokumentenserver teilt Ihnen mit, wie der Austausch vonstatten geht.

2.) Die Datei ist bereits freigeschaltet:

Ein Austausch ist nur in begründeten Einzelfällen (zumeist mit juristischem Hintergrund) möglich. Es muß in der Regel mit einer Versionierung gearbeitet werden.

Publikationen auf Refubium werden von der Universitätsbibliothek dauerhaft archiviert, erschlossen und in Primo, überregionalen Katalogen und diversen Suchmaschinen bibliographisch nachgewiesen.

Überarbeitete Fassungen werden als neue Versionen abgelegt (siehe dazu: Versionierung).

In begründeten Einzelfällen (Copyrightprobleme) wird der Zugriff der Dokumente durch die Redaktion beschränkt. Eine Kündigung des Vertrages ist möglich. Um eine Löschung vom Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek muss sich der/die Autor*in jedoch selbst kümmern.

Während des Abgabeprozesses haben Sie die Möglichkeit jederzeit Ihre Eingaben zu korrigieren. 

Sobald Sie den Anmeldevorgang abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung, solange die Redaktion Ihre Veröffentlichung noch nicht online gestellt hat. 

Korrekturen an bereits freigeschalteten Dokumenten können nur in begründeten Einzelfällen von der Redaktion vorgenommen werden.

Digitale Langzeitarchivierung (LZA) beschreibt den dauerhaften Erhalt digitaler Informationen unabhängig von zeitlich vorgegebenen Soft- und Hardwareänderungen.

Die Universitätsbibliothek der FU Berlin garantiert für Dokumente und Dissertationen eine unbegrenzte Vorhaltezeit beispielsweise durch Viewer, für Forschungsdaten gelten 10 Jahre. 

Bitte beachten Sie, dass in der Datei aus Gründen des Datenschutzes keine personenbezogenen Daten (Geburtsort und -datum, E-Mailadresse, Matrikelnummer etc.) enthalten sein dürfen.

Lebensläufe müssen ganz entfernt werden oder durch einen Platzhalter ersetzt werden, z.B. "Der Lebenslauf ist aus Gründen des Datenschutzes in der Onlineversion nicht enthalten".

Nein, alle Dokumente/Forschungsdaten gelangen nach erfolgter Abgabe zunächst in einen administrativen Bereich. Dort angekommen, überprüft die Redaktion Ihre Daten auf formale Richtig- und Vollständigkeit. Sie erhalten eine Rückmeldung, Änderungen sind in dieser Phase noch möglich.

Es gibt Fälle, in denen Forschungsdaten aus mehreren Jahren oder mit unterschiedlichen Rechten abgegeben werden sollen. Dabei bietet es sich an, anstelle einer Abgabe mit Metadaten für alle Forschungsdaten mehrere Datensätze zu erstellen.
Um Ihnen die Eingabe dieser sich nur geringfügig unterscheidenden Metadaten zu erleichtern, kann ein Metadatensatz durch den/die Datengeber*in angelegt und dieser von der technischen Betreuung von Refubium geeignet vervielfältigt werden.
Da hierzu verschiedene Techniken zur Verfügung stehen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt über kontakt@refubium.fu-berlin.de  auf, damit wir mit Ihnen eine optimale Lösung finden können.

Solange ein Datensatz, ein Dokument nicht veröffentlicht ist, kann er/es geändert werden. Sie können den Workflow zum Hochladen Ihrer Daten/Dokumente jederzeit unterbrechen, die bis dahin erfolgten Eingaben abspeichern und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. 

Veröffentlichte Datensätze können nicht mehr verändert werden entsprechend den "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis".

Refubium verfügt über eine Versionierung, die es ermöglicht, Veränderungen und neue Erkenntnisse zu dokumentieren. Ältere Versionen bleiben erhalten, sodass ein zitiertes Ergebnis langfristig in der zitierten Form verifizierbar ist. Jede neue Version erhält einen neuen DOI; alte und neue Versionen werden automatisch miteinander verlinkt und verweisen aufeinander.

Das Zitatrecht erlaubt die Verwendung von fremden Inhalten, also auch Bildern, allerdings immer unter Angabe der Quelle. Bei einer Veröffentlichung ist bei Bildern außerdem das Urheberrecht zu beachten. Bei geschützten Bildern (nach § 2 UrhG) reicht unter Umständen eine bloße Quellenangabe nicht aus und es ist nötig ein Nutzungsrecht bei der/dem Rechteinhaber*in einzuholen.

Der Vertrag dient der rechtlichen Absicherung beider Vertragspartner bei der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Sie erlauben der UB die für Sie kostenfreie Langzeitarchivierung Ihres Dokuments/ Ihrer Daten. Ihre Urheberrechte bleiben in jedem Fall gewahrt.

Sie müssen im Besitz der Urheberrechte sein. Bei Zweitveröffentlichungen prüfen Sie den Vertrag mit dem Verleger. Mehr Informationen unter: Rechte und Lizenzen
Bei Veröffentlichung eines Dokuments auf dem Refubium der FU Berlin bleiben Ihre  Urheberrechte gewahrt. Einer weiteren Veröffentlichung Ihres Publikation in  Fachzeitschriften, Monographien sowie auf anderen Servern steht nichts entgegen.

Bei einer Veröffentlichung auf dem Refubium schließen Sie mit der Universitätsbibliothek einen Vertrag ab, in dem Sie  versichern, dass Sie  über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen Teilen des Werkes verfügen und Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter, mit der Veröffentlichung nicht verletzt werden.

Bei Forschungsdaten garantieren wir 10 Jahre Vorhaltung entsprechend der guten wissenschaftlichen Praxis, bei Publikationen gilt im Prinzip eine unbegrenzte Vorhaltezeit. 

Ihr Abstract sollte höchstens 40 Zeilen (ca. 3000 Zeichen) umfassen. Das entspricht einer DIN A4 Seite.