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Embargo / Sperrfrist

Wenn Sie beispielsweise aus Gründen des Urheberrechts in der Dokumentbeschreibung eine Sperrfrist eingeben, erfolgt die Veröffentlichung nicht vor dem genannten Termin.

Bei der Veröffentlichung von Dissertationen kann Ihnen erst nach Ablauf der Sperrfrist die Bescheinigung zur „Abgabe und Freigabe der Veröffentlichung“ ausgehändigt werden. Ausnahmen bilden hier die Fachbereiche Veterinärmedizin und Biologie, Chemie, Pharmazie. Wird in diesen Fachbereichen das Embargo vor der Veröffenlichung beantragt kann die Empfangsbestätigung auch vor Ablauf der Sperrfrist ausgestellt werden. Informationen zur Beantragung holen Sie bei dem entsprechenden Fachbereich ein.