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Prozesssteckbrief

Index 1.01  -  Gültig ab: 28.06.2018

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

04.06.2018

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten (V): Bereiche: Studierendenverwaltung (V A), Studienstrukturentwicklung (V B), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q), Abteilung Internationales (IV): Bereich Internationale Studierendenmobilität; Vertreter*innen der Fachbereiche / Zentralinstitute

15.06.2018

Freigegeben

Präsidium (K, VP 2, VP 3)

28.06.2018

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

15.11.2019

Zweck dieses Prozesses ist es, den für das Direktaustausch-Programm ausgewählten Studierenden renommierter Partnerhochschulen einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt an der Freien Universität Berlin zu ermöglichen. Hereinkommende Direktaustauschstudierende (DA-Incomings) werden mit einem breiten Beratungs- und Betreuungsangebot dabei unterstützt, ihren Aufenthalt vorzubereiten, durchzuführen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erwerben.

Mit dem gegenseitigen Austausch von Studienplätzen mit renommierten Partnerhochschulen im Rahmen des Direktaustausch-Programms haben Studierende der Freien Universität Berlin zum einen die Möglichkeit ein bis zwei Semester im Ausland zu studierenden, und zum anderen mehr Internationalität an der eigenen Universität zu erleben.

  • Internationale*r Austauschstudierende*r möchte ein Direktaustauschstudium an der Freien Universität Berlin befristet aufnehmen

K.08.04.01.FU:

Für Direktaustauschstudium nominieren und zulassen (Incomings)

K.08.04.02.FU:

Direktaustauschstudium vorbereiten (Incomings)

K.08.04.03.FU:

Direktaustauschstudium durchführen (Incomings)

 

Ggf.:

K.08.04.04.FU:

Direktaustauschstudium verlängern (Incomings)

  • Abteilung II: Finanzen
  • Abteilung IV Internationales: Internationale Studierendenmobilität [IV C]
  • Bewerbende*r, Nominierte*r bzw. Austauschstudierende*r [Direktaustausch-Incoming]
  • Center für Digitale Systeme [CeDiS]
  • ERG Universitätsservice GmbH [ERG GmbH]
  • Lehrende*r
  • Partnerhochschule [PHS]
  • Studienbüro und / oder Prüfungsbüro

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Mentor*innen für Incomings am Fachbereich [FB] / Zentralinstitut [ZI]
  • MoveOn: Software zur Verwaltung der internationalen Austauschstudierenden
  • DC: Distributed Campus Portal an der FU Berlin (Online Vorbereitung und Betreuung internationaler Studierender für ein Studium an der FU Berlin)
  • SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Lehrveranstaltungs- / Modulanmeldung und zentrale Prüfungsverwaltung, künftig auch Studierendenverwaltung)

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Hochschulstatistikgesetz (HStatG)
  • Bundesstatistikgesetz (BStatG)

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Satzung für Studienangelegenheiten (SfS)
  • Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO)

Universitätsinterne Vorgaben:

  • Kooperationsvertrag zwischen FU Berlin u. Partnerhochschule
  • Rahmenkonzept der FU Berlin für Bachelor- und Masterstudiengänge, u. a. zur Mobilität und zur internationalen Ausrichtung [AS vom 27.10.2010]
  • Arbeitshilfen von V B Studienstrukturentwicklung [siehe Webseiten der FU Berlin zu Bologna: u. a. Auslandsstudium]

Externe Vorgaben / Empfehlungen:

  • Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen [KMK vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010]
  • Internationalisierungsstrategie von Bund und Ländern. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Berlin 2013
  • Mobilitätsstrategie 2020 für den EHR, Bologna-Ministerkonferenzen, zuletzt Bukarest 2012
  • Empfehlungen zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Graduierten im Rahmen des Bologna-Prozesses [HRK vom 15.02.2005]