Prozesssteckbrief
Index 1.01 - Gültig ab: 28.06.2018
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
04.06.2018 |
Geprüft |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten (V): Bereiche: Studierendenverwaltung (V A), Studienstrukturentwicklung (V B), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q), Abteilung Internationales (IV): Bereich Internationale Studierendenmobilität; Vertreter*innen der Fachbereiche / Zentralinstitute |
15.06.2018 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 2, VP 3) |
28.06.2018 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
15.11.2019 |
Zweck dieses Prozesses ist es, den für das Direktaustausch-Programm ausgewählten Studierenden renommierter Partnerhochschulen einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt an der Freien Universität Berlin zu ermöglichen. Hereinkommende Direktaustauschstudierende (DA-Incomings) werden mit einem breiten Beratungs- und Betreuungsangebot dabei unterstützt, ihren Aufenthalt vorzubereiten, durchzuführen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erwerben.
Mit dem gegenseitigen Austausch von Studienplätzen mit renommierten Partnerhochschulen im Rahmen des Direktaustausch-Programms haben Studierende der Freien Universität Berlin zum einen die Möglichkeit ein bis zwei Semester im Ausland zu studierenden, und zum anderen mehr Internationalität an der eigenen Universität zu erleben.
- K.01.FU: Studiengangsentwicklung
- K.03.01.FU: Studieninteressierte und Studierende informieren, beraten und betreuen
- K.05.01.06.FU: In einen Studiengang immatrikulieren (Austauschstudierende)
- K.06.01.FU: Lehrangebot bereitstellen (Lehrveranstaltung belegen)
- K.07.01.FU: Modulprüfungen durchführen (Sonderfall bei der Modulprüfungsvorbereitung: Rücktritt von bindendem Prüfungstermin)
- K.10.01.FU: Studierende rückmelden
- K.10.07.FU: Studierenden- und Prüfungsdaten melden
- K.11.01.FU: Studierende exmatrikulieren
- Abteilung II: Finanzen
- Abteilung IV Internationales: Internationale Studierendenmobilität [IV C]
- Bewerbende*r, Nominierte*r bzw. Austauschstudierende*r [Direktaustausch-Incoming]
- Center für Digitale Systeme [CeDiS]
- ERG Universitätsservice GmbH [ERG GmbH]
- Lehrende*r
- Partnerhochschule [PHS]
- Studienbüro und / oder Prüfungsbüro
Ggf. weitere Prozessbeteiligte:
- Mentor*innen für Incomings am Fachbereich [FB] / Zentralinstitut [ZI]
- MoveOn: Software zur Verwaltung der internationalen Austauschstudierenden
- DC: Distributed Campus Portal an der FU Berlin (Online Vorbereitung und Betreuung internationaler Studierender für ein Studium an der FU Berlin)
- SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Lehrveranstaltungs- / Modulanmeldung und zentrale Prüfungsverwaltung, künftig auch Studierendenverwaltung)
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Hochschulstatistikgesetz (HStatG)
- Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Universitätsinterne Rechtsvorschriften:
- Satzung für Studienangelegenheiten (SfS)
- Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO)
Universitätsinterne Vorgaben:
- Kooperationsvertrag zwischen FU Berlin u. Partnerhochschule
- Rahmenkonzept der FU Berlin für Bachelor- und Masterstudiengänge, u. a. zur Mobilität und zur internationalen Ausrichtung [AS vom 27.10.2010]
- Arbeitshilfen von V B Studienstrukturentwicklung [siehe Webseiten der FU Berlin zu Bologna: u. a. Auslandsstudium]
Externe Vorgaben / Empfehlungen:
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen [KMK vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010]
- Internationalisierungsstrategie von Bund und Ländern. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Berlin 2013
- Mobilitätsstrategie 2020 für den EHR, Bologna-Ministerkonferenzen, zuletzt Bukarest 2012
- Empfehlungen zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Graduierten im Rahmen des Bologna-Prozesses [HRK vom 15.02.2005]
Prozessbeschreibung (intern)
Direktaustauschstudium an der FU Berlin durchführen (Incomings)