Prozessschnittstellen
- K.01.01.FU: Studiengang einrichten (Inbetriebnahme des neuen Studiengangs vorbereiten)
- K.01.02.FU: Studiengang weiterentwickeln (Änderungen für den Studiengangsbetrieb umsetzen)
- K.02.08.FU: Studiengang im Rahmen der Einrichtung intern akkreditieren
- K.02.09.FU: Bestehenden Studiengang intern akkreditieren
- K.02.10.FU: Akkreditierung für auslaufenden Studiengang verlängern
- K.03.01.FU: Studieninteressierte und Studierende informieren, beraten und betreuen (Zum Studienabschluss und Übergang beraten)
- K.07.01.FU: Modulprüfungen durchführen
- K.07.02.FU: Abschlussarbeit anfertigen
- K.11.01.FU: Studierende exmatrikulieren (Aufgrund des Studien- / Promotionsabschlusses)
- K.10.07.FU: Studierenden- und Prüfungsdaten melden
Ggf.:
- K.04.04.FU: Über das interne Verfahren für einen Masterstudiengang bewerben und zulassen
- K.09.01.FU: In ein höheres Fachsemester einstufen und Leistungen anrechnen
- K.09.02.FU: Studien- und Prüfungsordnung (SPO) wechseln und Leistungen anrechnen
- K.09.03.FU: Im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen
- K.12.01.FU: Individualpromotion durchführen (Zur Promotion zulassen)