Prozessschnittstellen
- K.01.01.FU: Studiengang einrichten (Inbetriebnahme des neuen Studiengangs vorbereiten)
- K.01.02.FU: Studiengang weiterentwickeln (Änderungen für Studiengangsbetrieb umsetzen)
- K.03.01.FU: Studieninteressierte und Studierende informieren, beraten und betreuen (Zum Studienabschluss und Übergang beraten)
- K.07.01.FU: Modulprüfungen durchführen
- K.07.03.FU: Studium abschließen
Ggf.:
- K.07.04.FU: Zwei-Drittel-Bescheinigung für Masterbewerbung ausstellen
- K.07.05.FU: Prüfungsergebnis anfechten und überprüfen
- K.07.06.FU: Nachteilsausgleich bei Prüfungen gewähren
- K.09.01.FU: In ein höheres Fachsemester einstufen und Leistungen anrechnen
- K.09.02.FU: Studien- und Prüfungsordnung (SPO) wechseln und Leistungen anrechnen
- K.09.03.FU: Im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen
- K.11.01.FU: Studierende exmatrikulieren (Aufgrund endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung)