Nachteilsausgleich bei Prüfungen gewähren (K.07.06.FU)
Prozesssteckbrief
Index 1.00 - Gültig ab: 03.12.2021
Studium und Lehre - Freie Universität Berlin
von: |
am: |
|
Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
17.11.2021 |
Geprüft |
Abt. Lehr- und Studienangelegenheiten (V): Studierendenverwaltung (V A), Beauftragte:r für SmB, FB/ZI-Vertreter:innen, Rechtsamt (RA) |
25.11.2021 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 2, VP 3) |
03.12.2021 |
Zweck dieses Prozesses ist es, bei Studierenden mit Beeinträchtigung die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von individuellen Nachteilsausgleichen – die eine chancengleiche Teilhabe am Studium herstellen – zu klären und über die Gewährung dieser zu entscheiden. Dabei sind die gesetzlichen und universitätsinternen Rahmenvorgaben zu beachten und entsprechende Informations- und Beratungsangebote bereitzustellen.
Studierende:r mit Beeinträchtigung möchte nachteilsausgleichende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
- Vorsitzende:r des Prüfungsausschusses am FB/ZI [Vorsitz PA]
- Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen [Beratungsstelle SmB]
- Studierende:r
- Lehrende
- Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen [Beratungsstelle SmB]
- Prüfungs-/Studienbüro am FB/ZI [Prüfungs-/Studienbüro]
- Vorsitzende:r des Prüfungsausschusses am FB/ZI [Vorsitz PA]
Ggf. weitere Prozessbeteiligte:
- Beauftragte:r für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen [Beauftragte:r SmB]
- Rechtsamt [RA]
- ggf. SAP SLcM
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Grundgesetz (GG), Integration und Fördergebot für Menschen mit Behinderungen gem. Art. 3 (3) Satz 2
- Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX), Begriffsbestimmungen gem.§ 2 (1) SGB IX
- Verfassung von Berlin (VvB) – Gleichstellung behinderter Menschen gem. Art. 11 VvB
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
» Teilhabe am Studium gem. § 5b (5) BerlHG
» Inklusionsleistungen gem. § 9 (2) BerlHG
» Nachteilsausgleich in der RSPO und/oder Prüfungsordnung gem. § 31 (3) BerlHG
Universitätsinterne Rechtsvorschriften:
- Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der FU Berlin (RSPO), Nachteilsausgleich für SmB gem. § 11 RSPO
- Satzung für Studienangelegenheiten (SfS), bevorzugte Zulassung zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen gem. § 12 (2) Satz 3 SfS i.V.m. § 11 (3) SfS
Externe Empfehlungen:
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: seit 2009 in Deutschland in Kraft
- Studie zur Einteilung von Beeinträchtigungsarten im Sinne des NTA: „beeinträchtigt studieren – best2-Studie“, Herausgeber: Deutsches Studentenwerk, Berlin 2018
- Rechtsgutachten: „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“, Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat, Her-ausgeber: Deutsches Studentenwerk, Berlin 2019
- Arbeitshilfe für Beratende: Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen, Dr. Maike Gattermann-Kasper, Herausgeber: Deutsches Studentenwerk, Berlin 2019
Prozessbeschreibung (intern)
Nachteilsausgleich bei Prüfungen gewähren
Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen
- Übersicht: Beratungsangebote zum Thema "Studieren mit Behinderung, chronischen Erkrankungen"
- Übersicht: Funktionen und Aufgaben – Umsetzung des Nachteilsausgleichs an der FU Berlin (intern)
- Weiterführende Informationen der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen
- Studie zur Einteilung von Beeinträchtigungsarten im Sinne des NTA: „beeinträchtigt studieren – best2-Studie“, Herausgeber: Deutsches Studentenwerk, Berlin 2018
- Rechtsgutachten: „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“, Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat, Her-ausgeber: Deutsches Studentenwerk, Berlin 2019
- Arbeitshilfe für Beratende: Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen, Dr. Maike Gattermann-Kasper, Herausgeber: Deutsches Studentenwerk, Berlin 2018