Prozesssteckbrief
Index 3.04 - Gültig ab: 30.10.2020
von: |
am: |
|
Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
29.09.2020 |
Geprüft |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q) |
08.10.2020 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3, P) |
30.10.2020 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
09.02.2023 |
Zweck dieses Prozesses ist es, zu dokumentieren, dass ein bestehender Studiengang die im Qualitätsregelkreis vorgesehenen Qualitätssicherungsverfahren mit ihren definierten Follow-ups regelhaft durchlaufen hat und somit die Anforderungen der internen Akkreditierung erfüllt. Mit der Entscheidung über die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates – zu der die Hochschule infolge der Systemakkreditierung berechtigt ist (Selbstakkreditierungsrecht) – gilt der Studiengang für die folgenden acht Jahre als qualitätsgesichert.
Wird die Durchführung der Qualitätssicherungsverfahren mit ihren definierten Follow-ups nicht adäquat durch den Fachbereich bzw. das Zentralinstitut nachgewiesen, so kann:
- (a) die Akkreditierung unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass die entsprechende Auflage innerhalb von spätestens 12 Monaten zu erfüllen ist und die Akkreditierung andernfalls widerrufen wird, oder
- (b) die Akkreditierung versagt werden, sofern die Mängel in der Qualitätssicherung so gravierend sind, dass sie absehbar innerhalb von 12 Monaten nicht zu beheben sind.
- K.02.01.FU: Studiengang hinsichtlich der Einhaltung aktueller Rahmenvorgaben überprüfen
(Ampelauswertung) - K.02.03.FU: Fachgespräch für bestehenden Studiengang durchführen
- K.02.04.FU: Zentrale Studierendenbefragungen durchführen
- K.02.05.FU: Zentrale Absolventenbefragung durchführen
- K.02.06.FU: Lehre evaluieren
- K.02.07.FU: Qualitätsgespräche Studium und Lehre durchführen
- K.07.03.FU: Studium abschließen
Ggf.:
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement [V Q]
- Ansprechperson für Studiengang [AP Studiengang]
- Dekanat / ZI-Leitung
- Fachvizepräsident:in [Fach-VP]
- Präsident:in der FU Berlin [P]
- Referent:in für Studium um Lehre [Ref. S&L]
- Stiftung Akkreditierungsrat [AR]
- Vizepräsident:in für Studium und Lehre [VP 3]
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG): Zur Qualitätssicherung und Akkreditierung: § 8 BerlHG
- Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)
Universitätsinterne Vorgaben:
- Entscheidungsregeln zur internen Akkreditierung von Studiengängen der Freien Universität Berlin
Prozessbeschreibung (intern)
Bestehenden Studiengang intern akkreditieren
Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen
- Entscheidungsregeln zur internen Akkreditierung von Studiengängen der Freien Universität Berlin
- Flyer interne Akkreditierung (Deutsch)
- Flyer interne Akkreditierung (Englisch)
- Eine Übersicht zu den akkreditierten Studiengängen finden Sie auf den Webseiten des QM der FU Berlin
- Handreichung zur Qualitätssicherung von Kooperationsstudiengängen