Zentrale Absolventenbefragung durchführen (K.02.05.FU)
Prozesssteckbrief
Index 1.05 - Gültig ab: 03.08.2015
Studium und Lehre – Freie Universität Berlin
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
10.06.2015 |
Geprüft |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität (ASt LSQ) |
08.07.2015 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3, P) |
03.08.2015 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
24.02.2025 |
Zweck dieses Prozesses ist es, auf der Grundlage einer fortlaufenden systematischen Befragung von Absolvent:innen der Freien Universität Berlin Informationen zu erlangen, die der Rechenschaftslegung über Qualität in Studium und Lehre dienen und Ansatzpunkte für die Verbesserung der Studienangebote und Studienbedingungen aufzeigen.
Im Fokus steht bei dieser Befragung die Gewinnung von Informationen zur rückblickenden Beurteilung des Studiums insbesondere im Hinblick auf die Verwertbarkeit der im Rahmen des Studiums erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen im Berufsleben sowie zum Verbleib der Absolvent:innen an der Hochschule bzw. zu ihrem Übergang in den Arbeitsmarkt.
Die aus der Befragung gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere zur Berufsbefähigung des Studiums – ermöglichen es, die Erreichung gesetzter Ziele zu überprüfen sowie relative Stärken und Schwächen aufzuzeigen, die im Rahmen eines auf allen Ebenen der Hochschule ansetzenden Dialogs genutzt werden können, um die lehr- und studienbezogenen Prozesse und Angebote nachhaltig zu verbessern.
- Regelmäßiger Evaluationsturnus: alle 2 Jahre gem. Evaluationsrichtlinie sowie vertraglicher Vereinbarung mit dem Institut für angewandte Statistik (istat)
K.02.05.01.FU: Befragung vorbereiten |
K.02.05.02.FU: Befragung durchführen | ||
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K.02.05.03.FU: Befragung auswerten und |
K.02.05.04.FU: Befragungsergebnisse evaluieren und |
- Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement
- Dekanate bzw. ZI-Leitung
- Referent*innen Studium und Lehre
- Absolvent*innen
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung [Abt.-Ltg. V]
- Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität [ASt LSQ]
- Ausbildungskommission [ABK]
- Dekanat bzw. ZI-Leitung
- Fachbereichsrat [FBR] bzw. Institutsrat Zentralinstitut [IR-ZI]
- Institut für angewandte Statistik [istat]
- Präsidium
- Referent*in für Studium und Lehre [Ref. S&L]
- Ansprechperson für Studiengang [AP Studiengang] / Studiengangsverantwortliche*r
- Vizepräsident*in für Studium und Lehre [VP 3]
- Hochschulrechenzentrum der Freien Universität Berlin [ZEDAT: Printservice]
Ggf. weitere Prozessbeteiligte:
- Geschäftsführende Direktor*innen der Institute [GD]
- Gemeinsame Kommission bei Kooperationsstudiengängen [GK]
- Institutsrat [IR] / Rat der Wissenschaftlichen Einrichtung [WE-Rat]
- CMS: Content Managementsystem zum Verwalten von Webseiten und -applikationen
- SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Lehrveranstaltungs- / Modulanmeldung, zentrale Prüfungsverwaltung, Studierendenverwaltung)
- Zensus: Evaluationssystem (Tombola für die Teilnahme an der Absolventenbefragung)
- Webformulare von istat: Online-Fragebogen, Erfassung der Postrückläufe
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
» Zur regelmäßigen Durchführung von Evaluationen (Studierende und Absolvent:innen)
und Veröffentlichung: § 8 (1) und (4) BerlHG
» Zur Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten: § 6 BerlHG
» Zur Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten: § 6a BerlHG
» Zur Satzungs- u. Richtlinienkompetenz d. Hochschulen, Anwendung d. Berliner
Datenschutzgesetzes: § 6b BerlHG
- Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)
» Zur regelmäßigen Evaluation: § 18 (1) BlnStudAkkV
» Zum Studienerfolg: Beteiligung der Absolvent:innen am kontinuierlichen Monitoring des
Studiengangs: § 14 BlnStudAkkV
- Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG):
» Durchführungsbestimmungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten,
Datenlöschung
Universitätsinterne Rechtsvorschriften:
- Datenschutzsatzung FU Berlin
Universitätsinterne Vorgaben:
- Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin
- IT-Sicherheitsrichtlinie
- Vertrag der FU Berlin mit istat
Prozessbeschreibung (intern)
Zentrale Absolventenbefragung durchführen
Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen
- Rechtsvorschriften des Landes Berlin für den Bereich Wissenschaft und Hochschulen
- Universitätsinterne Rechtsvorschriften
- Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin
- Weitere Informationen zur Absolventenbefragung finden Sie auf der Webseite des Qualitätsmanagements der FU Berlin zu den QM-Instrumenten