Baumpflege & Baumschutz
Die Baumpflege unterliegt unterschiedlicher Zuständigkeiten je nach Standort des Baumes.
Der Fachbereich Grünflächenamt ist zuständig für:
- Straßenbäumen, das sind alle Bäume, die sich auf öffentlich gewidmetem Straßenland befinden
- Parkbäumen, das sind alle Bäume in den Geschützten Grünanlagen und auf den Spielplätzen
- Bäumen auf landeseigenen Friedhöfen
Das Untere Naturschutzamt ist zuständig für:
- Privatbäumen auf eigenem Grund und Boden
- Waldbäumen – z.B. Grunewald