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Datenschutz - Was ist das?

Grundlage des Datenschutzes ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dass jedem Einzelnen zusichert, über die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der über ihn gespeicherten Daten selbst zu bestimmen.

„Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.“ (Volkszählungsurteil vom 15.12.1983)

Anspruch des Datenschutzes ist also nicht in erster Linie der Schutz der Daten, sondern vielmehr der Schutz des Persönlichkeitsrechts. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer rechtlichen Grundlage, die im Bundesdatenschutzgesetz und den Datenschutzgesetzen der Länder definiert sind. Die Grundsätze der Erforderlichkeit (einschließlich der Datensparsamkeit und Daten-vermeidung) sowie der Zweckbindung sind zu beachten.

Eine umfassende Einführung in das Thema Datenschutz gibt der Aufsatz „Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Das Recht auf Privatsphäre.“verfasst von dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Prof. Dr. Hansjürgen Garstka.

 

        Aus dem Inhalt:

                - Geschichte des Datenschutzes

                - Geltungsbereich der Datenschutzgesetze

                - Zulässigkeit der Datenverarbeitung

                - Kontrollstellen

                - Telekommunikationsgesetz

                - u.v.m.