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Datenschutz

Sofern in einer öffentlichen Stelle personenbezogene Daten verarbeitet werden, finden die geltenden Datenschutzgesetze Anwendung. Demzufolge unterliegt die Freie Universität Berlin den geltenden Bestimmungen des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG).

Die Freie Universität Berlin setzt die zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen um. Die Unterstützung und Kontrolle eines datenschutzkonformen IT-Einsatzes ist Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Schlagwörter

  • IT-Sicherheit Informationssicherheit Datenschutz