Springe direkt zu Inhalt

Wählen gehen! Für einen starken Frauen- und Gleichstellungsrat

13.01.2026 | 10:00 - 15:00

Am 13. Januar 2026 sind alle weiblichen Hochschulmitglieder der Freien Universität zur Neuwahl des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats aufgerufen. 

Das Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren nebenberuflichen Stellvertreterinnen, so die offizielle Bezeichnung des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats, wird alle zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Hochschulmitglieder. Für das paritätisch besetzte Gremium sind jeweils drei Vertreterinnen für jede Mitgliedsgruppe zu wählen: Professorinnen, akademische Mitarbeiterinnen, Studentinnen/Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen in Technik, Service und Verwaltung.

Aufgaben des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats

Alle sechs Jahre wählt der Frauen- und Gleichstellungsrat die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Freien Universität und alle drei Jahre deren Stellvertreterinnen. Die nächste Wahl der nebenberuflichen Stellvertreterinnen findet voraussichtlich im Januar 2027 statt. Das Gremium unterstützt und berät die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in der Ausübung ihres Amtes, d.h. in ihrer gleichstellungspolitischen Arbeit, etwa in den Bereichen Studium und Lehre, Organisationskultur und Frauenförderung. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch, eine Empfehlung zur Vergabe des Margherita-von-Brentano-Preises auszusprechen. 15.000 Euro vergibt das Präsidium mit diesem Preis alle zwei Jahre für Leistungen in der Geschlechterforschung bzw. der Gleichstellung an der Freien Universität.

Wählen vor Ort oder per Brief

Gewählt werden kann vorab per Briefwahl oder in zahlreichen Wahllokalen an der Freien Universität. Orte und Öffnungszeiten der Wahllokale gibt die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands voraussichtlich Mitte Dezember 2025 auf ihrer Webseite bekannt. Für die Wahl in Präsenz am 13. Januar 2026 ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Die Briefwahl kann von allen Wahlberechtigten bis zum 5. Januar 2026 schriftlich beim Zentralen Wahlvorstand beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen in der Geschäftsstelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden und bis zum Abschluss der Wahlhandlung (13.01.2026, 15:00 Uhr) beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein. Ebenfalls am 13. Januar 2026 werden in vielen Bereichen die Wahlgremien für die Wahlen von nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen gewählt.

Zeit & Ort

13.01.2026 | 10:00 - 15:00

Adressen der Wahllokale gibt die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands voraussichtlich Mitte Dezember 2025 auf ihrer Webseite bekannt.

Weitere Informationen

Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands

Schlagwörter

  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Wahlen, Gleichstellungspolitik, Hochschulangehörige